Das Jobcenter Landkreis Calw wird als gemeinsame Einrichtung des Landkreises und der örtlichen Agentur für Arbeit betrieben.
Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
- Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
- Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
- Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig.
Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Erwerbsfähig bedeutet, dass keine Krankheit oder Behinderung Sie hindert, eine Arbeit aufzunehmen.
Auch wer nicht erwerbsfähig ist, kann Bürgergeld erhalten, wenn sie oder er mit einer erwerbsfähigen und leistungsberechtigten Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt.
Die Leistungen umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe, den Bedarf für Unterkunft und Heizung sowie Hilfen zur Eingliederung.
Leistungsberechtigte haben unter den Voraussetzungen des § 28 SGB II Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe.
Für die Beanspruchung der Leistungen genügt grundsätzlich ein Antrag beim Jobcenter.
Das Jobcenter Landkreis Calw, das als gemeinsame Einrichtung zwischen dem Landkreis und der örtlichen Agentur für Arbeit betrieben wird, ist erreichbar unter den rechts stehenden Kontaktdaten. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.