Schülerbeförderung
Der Landkreis finanziert wesentliche Teile der Schülerbeförderung.
Das jährliche Haushaltsvolumen, das in der Schülerbeförderung bewirtschaftet wird, beträgt rund 15 Mio. Euro. Zu den wichtigsten Aufgaben des Kreises gehören neben der Gewährung von Zuschüssen zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten die Bearbeitung unterschiedlichster Antragstellungen sowie die Erarbeitung von Satzungsänderungen. Während die Organisation der Schülerbeförderung Aufgabe des Schulträgers (d.h. in der Regel die Stadt- und Gemeindeverwaltungen, bei Privatschulen die entsprechende private Institution, für Berufs- und kreiseigene Sonderschulen der Landkreis) ist.
Damit die Schülerbeförderung durch Änderungen und Anregungen optimiert werden kann, finden Gesprächsrunden mit Vertretern der Elternbeiräte, der jeweiligen Busunternehmen, der Schulen, Schulträger sowie des Landkreises statt. Diese "Runden Tische" sind ein Forum, in dem aktuelle und auch grundsätzliche Probleme erörtert werden. Ziel ist es, durch eine stetige Kommunikation eine kontinuierliche Verbesserung der Schülerbeförderung zu erreichen. Sollten Sie Anregungen, Wünsche, aber auch Reklamationen haben, so können Sie diese über die "Runden Tische" beim jeweiligen Schulträger, dem Busunternehmen oder bei der Verkehrsgesellschaft Bäderkreis Calw mbH (VGC) einbringen.
Weiter Informationen zum Thema:
Rechtsgrundlage:
- Schülerbeförderungssatzung ab 01.12.2023 (Gesamtfassung)
- 2. Änderungssatzung Schülerbeförderungssatzung ab 01.12.2023
- Ergänzende Richtlinie zur Satzung
Vordrucke:
- Antrag 3.Kindbefreiung SJ 2024-2025
- Informationen zu Leistungen für Bildung und Teilhabe
- Top oder Stop (vorher: Lob und Tadel)