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Einheitlicher Ansprechpartner beim Landkreis Calw

Über den Einheitlichen Ansprechpartner können Sie als Dienstleistungserbringer für alle von der EU-Dienstleistungsrichtlinie erfassten Verfahren die notwendigen Informationen einholen und Formalitäten abwickeln, die für die Aufnahme und Abwicklung Ihrer Tätigkeit notwendig sind. Er steht EU-ausländischen und inländischen Dienstleistungserbringern gleichermaßen zur Verfügung. Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt, wenn Sie dies wünschen, die Funktion eines Verfahrenslotsen.

Sie können aber auch wie bisher direkt mit den zuständigen Ämtern und Behörden Kontakt aufnehmen und Ihr Anliegen abwickeln. Der Einheitliche Ansprechpartner hat lediglich eine Lotsen- und Beratungsfunktion: Die Zuständigkeit für die beantragte Genehmigung bleibt wie gehabt bei den entsprechenden Behörden.


Grenzen der Tätigkeit des Einheitlichen Ansprechpartners

Die EU-DLR soll es Ihnen als Dienstleister leichter machen, Ihre Tätigkeit anzusiedeln und auch grenzüberschreitende Dienstleistungen aufzunehmen und auszuüben. Bestimmte Bereiche sind jedoch von der EU-DLR ausgenommen

• Nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
• Finanz-, Bank- und Kreditdienstleistungen
• Dienstleistungen und Netze elektronischer Kommunikation
• Verkehrsdienstleistungen
• Dienstleistungen von Leiharbeitsagenturen
• Gesundheitswesen
• Audiovisuelle Dienste und Rundfunk
• Glücksspiele
• Tätigkeiten, die mit Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind
• Soziale Dienstleistungen
• Private Sicherheitsdienste
• Notare und Gerichtsvollzieher
• Steuerrecht
• Arbeitsrecht
• Soziale Sicherheit

Einen Überblick über die Verfahren erhalten Sie auf der Website Service-bw, der Plattform des Landes Baden-Württemberg mit Informationen rund um verschiedene Lebenslagen und Dienstleistungen etc. Öffnen Sie dort den Link "Dienstleistungen" und wählen Sie die Dienstleistung/die Tätigkeit aus, die Sie ausüben möchten. Anschließend haben Sie die Möglichkeit, in der rechten Spalte über den Link "Zur elektronischen Verfahrensabwicklung" das Antragsverfahren zu starten.

Für die Kommunikation mit dem Einheitlichen Ansprechpartner des Landratsamtes Calw steht Ihnen eine gesicherte verschlüsselte Verbindung zur Verfügung. Die Anleitung zur Nutzung dieser verschlüsselten Verbindung finden Sie hier. Bei "Empfänger" ist die E-Mail-Adresse eap@kreis-calw.de einzutragen. 

Der Einheitliche Ansprechpartner steht nicht für allgemeine Anfragen zur Verfügung! Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Zentrale unter der Tel. 07051/160-0 oder per Email unter lra.info@kreis-calw.de

 

 

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