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Landschaft Welle
14.12.2020

Abfallgebühren steigen 2021

Die Jahres- und Behältergebühren werden im nächsten Jahr durchschnittlich um 8,7 Prozent angehoben. Dies bedeutet je nach Haushaltsgröße Mehrkosten von circa 11 bis 15 Euro im Jahr

„Nach fünf Jahren stabiler Abfallgebühren ist diese Erhöhung leider unvermeidlich“, erklärt Christian Gmeiner, Geschäftsführer des Abfallwirtschaftsbetriebs. „Die in diesem Zeitraum um ca. 13 Prozent gestiegenen Kosten für Personal und Material sowie deutlich gesunkene Erlöse insbesondere beim Altpapier zwingen uns zu diesen Erhöhungen.“

Ursprünglich war sogar geplant, schon 2018 zu erhöhen, um das hochwertige abfallwirtschaftliche Hol- und Bringsystem im Landkreis Calw und die gesetzeskonforme Nachsorge der Deponiestandorte für die Zukunft zu sichern. Die letzten Jahre konnten die Abfallgebühren dann aber doch stabil gehalten werden, weil neben konsequent genutzten Einsparpotenzialen auch Gebührenüberdeckungen der Vorjahre eingerechnet werden konnten. „Jetzt sind diese aber aufgebraucht, „sodass diese Erhöhung nun notwendig wird“, so Gmeiner.

Die Jahresgebühr 2021 für einen Haushalt mit einer Person steigt auf 60,12 Euro (bisher 50,16 Euro), für einen Haushalt mit zwei Personen auf 100,32 Euro (bisher 87,96 Euro) und für einen Haushalt mit drei und mehr Personen auf 120,36 Euro (bisher 111,72 Euro). Für Gewerbebetriebe werden nächstes Jahr 123,36 Euro (bisher 108,36 Euro) und für Filialen (unselbständige Niederlassungen) 60,12 Euro berechnet (bisher 46,56 Euro). Auch die Gebühren für die Restabfalltonnen werden 2021 erhöht. Die Leerung der 60l-Restabfalltonne schlägt dann mit 4,14 Euro (bisher 3,83 Euro) zu Buche, die Leerung einer 120l-Tonne mit 8,28 Euro (bisher 7,66 Euro) und die Leerung einer 240l-Tonne mit 16,56 Euro (bisher 15,32 Euro). Die Jahresgebühren für die Biotonne bleiben hingegen unverändert: Die 60l-Biotonne wird wieder mit 36,60 Euro berechnet, die 120l-Tonne mit 63,60 Euro und die 240l-Tonne mit 95,40 Euro.

Änderungen gibt es ab Januar auch bei einigen Selbstanliefergebühren auf den Recyclinghöfen – beispielsweise beim behandelten Altholz oder beim Bauschutt. Dort sind die Kosten zur nachgeschalteten Verwertung oder Behandlung angestiegen, welches sich entsprechend auf die Gebühren auswirkt.

Bei Fragen zu den Abfallgebühren oder zu sonstigen Änderungen 2021 gibt die Abfallberatung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 30 30 839 oder der E-Mail-Adresse kontakt@awb-calw.de gerne Auskunft. Allgemeine Informationen rund um das Thema Abfall können auch im Internet unter www.awb-calw.de eingeholt werden.


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