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Landschaft Welle
13.08.2020

Feuerwehren und der Kreis Calw weisen auf eine hohe Brandgefahr in den Wäldern hin

Die anhaltende Trockenheit hat die Vegetation und die obere Bodenschicht auch im Landkreis Calw stark ausgetrocknet. Der Deutsche Wetterdienst gibt derzeit die Warnstufe 4 für den Kreis Calw aus, was einer hohen Waldbrandgefahr entspricht.

„Wir hatten in den vergangenen Wochen sehr geringe Niederschläge und auch die Wetterprognosen für die kommenden Tage lassen nur geringe Regenmengen erwarten“, so die Abteilung Forstbetrieb und Jagd im Landratsamt Calw, Georg Breitkreutz.

Die Wälder im Kreis Calw weisen einen Nadelholzanteil von über 80 Prozent auf. Wie Breitkreutz betont, haben Nadelholzbestände gegenüber Laubwäldern ein größeres Waldbrandrisiko aufgrund der trockenen Streu.

Durch die naturnahe Waldbewirtschaftung, welche die Forstleute nun seit Jahrzehnten betreiben, werden die Laubholzanteile kontinuierlich erhöht. Dennoch gibt es nach wie vor besonders waldbrandgefährdete Bestände,  zum Beispiel Kiefernbestände auf trockenen Böden im Gäu, aber auch sonnenbeschienene Nadelholzbestände auf den südlich exponierten Hängen des Schwarzwaldes“, erläutert Breitkreutz.

Für Teile des Landkreises wird zwar in den nächsten Tagen etwas Entspannung vorausgesagt, was jedoch am Zustand der Bodenschichten nichts verbessert. Die Waldbrandgefahr bleibt unverändert hoch. Viele Gemeinden haben ihre offiziellen Grillstellen derzeit gesperrt, was vorrübergehend auch so bleiben wird.

"Die Feuerwehren im Landkreis Calw haben Waldbrandkonzepte auf ihrer jeweiligen Gemarkung ausgearbeitet und sind somit gut aufgestellt. Der aufgeklärte Bürger und Waldbesucher ist der beste Schutz gegen Waldbrände. Daher appellieren die Feuerwehren im Kreis Calw an alle Waldbesucher sich diszipliniert und sich nach den aufgeführten Vorgaben zu verhalten", so das Landratsamt Calw.

Die Behörde weist deshalb nachdrücklich auf die wichtigsten Regeln zur Waldbrandvermeidung hin. Hierbei ist in einigen Punkten auf die durch die Corona-Verordnung der Landesregierung sowie ggf. durch die jeweilige Kommune festgelegten weitergehenden Regelungen zu achten. 

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt; teilweise mussten diese bereits gesperrt werden. Die angebrachten Verbotsschilder müssen unbedingt beachtet werden!
  • Verboten ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Keine Glasflaschen wegwerfen – die Scherben können wie eine Lupe wirken.
  • Vorsicht beim Parken über trockenem Gras, durch die Hitze des Motors kann sich die trockene Vegetation entzünden.
  • Keine Waldwege zuparken, die Feuerwehren benötigen die kompletten Wegbreiten dringen bei ihren Löscharbeiten im Wald.
  • Keine brennenden Gegenstände oder Zigarettenkippen aus dem Fahrzeug werfen. So kann schnell ein Vegetations- oder Waldbrand entstehen.

Sollte Rauch oder Feuer im Wald entdecken werden, melden Sie dies sofort über den Notruf 112. Dabei ist eine möglichst präzise Ortsangabe, wo sich das Feuer befindet, sehr wichtig. Hierbei helfen diverse Apps im Smartphone, die eine genaue Position durch GPS Daten anzeigen. Genauso wichtig ist es die Waldwege bei einem Löscheinsatz frei zu halten. Ein Feuerwehrfahrzeug benötigt eine Fahrspurbreite von rund 3 Meter. Hier ist ein Schattenparkplatz der Waldbesucher, der den halben Anfahrtsweg zuparkt, wenig hilfreich.

Kontakt

Valerie Nußbaum
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Pressearbeit
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