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Landschaft Welle
01.04.2021

Geflügelpest im Landkreis Böblingen hat Auswirkungen auf den Landkreis Calw

In einem Betrieb in Herrenberg-Kuppingen im Landkreis Böblingen wurde die Geflügelpest amtlich festgestellt. 

Zum Schutz der Geflügelbestände vor einer weiteren Ausbreitung sind nach der Geflügelpest-Verordnung um den betroffenen Betrieb ein Sperrbezirk von 3 km und ein Beobachtungsbezirk von mindestens 10 km einzurichten. Dieser Beobachtungsbezirk erstreckt sich auch auf Teile des Landkreises Calw.

Das Landratsamt Calw hat hierzu eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 01.04.2021 veröffentlicht wurde. Die gesamte Allgemeinverfügung mit einer Kartendarstellung ist auf der Homepage des Landkreises Calw unter https://www.kreis-calw.de unter dem Suchbegriff: „Geflügelpest“ und „Texte“ eingestellt.  

Im Landkreis Calw sind folgende Gemarkungen teilweise oder ganz betroffen: Nagold, Emmingen, Pfrondorf, Mindersbach, Rotfelden, Wildberg, Effringen, Gültlingen, Sulz am Eck, Altbulach, Holzbronn, Stammheim, Gechingen sowie Ostelsheim. Die genauen Abgrenzungen der betroffenen Bereiche können der Allgemeinverfügung entnommen werden.

Im Beobachtungsbezirk sind unter anderem folgende Punkte zu beachten:

  • Geflügelhalter müssen dem Landratsamt Calw unverzüglich ihre Haltung mitteilen und Angaben zum aktuellen Bestand machen.
  • Lebendes Geflügel, Fleisch von Geflügel sowie Eier dürfen nicht mehr aus dem Bestand verbracht werden.
  • Zur Verhinderung der Einschleppung und Verschleppung des Geflügelpesterregers sind von den Geflügelhaltern Biosicherheitsmaßnahmen (Schutzkleidung, Reinigung und Desinfektion) zu beachten
  • Von einer generellen Aufstallungspflicht für freilaufendes Geflügel im Beobachtungsbezirk wird vorerst abgesehen.
    Wo es möglich ist, wird jedoch bei Auslauf- oder Freilandhaltung zur Risikominimierung dringend geraten, durch bauliche Maßnahmen (Überdachung, engmaschige Seitenabtrennung) den Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern bzw. zu minimieren und die Auslaufzeiten zu reduzieren.

Mitteilungen über Geflügelhaltungen können gerne per Mail an 21.info@kreis-calw.de übermittelt werden. Für weitere Fragen steht Ihnen die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamt Calw unter der Telefonnummer 07051 160-121 zur Verfügung.

Weitergehende Informationen finden Sie auf der Homepage des Landkreises Calw unter

https://www.kreis-calw.deunter dem Suchbegriff „Geflügelpest“ und „Texte“.

Kontakt

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