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Landschaft Welle
20.10.2020

Landkreis Calw erreicht Corona-Eingriffsstufe

7-Tage-Inzidenz liegt bei 50,7

Im Landkreis Calw wurden am Dienstag, 20. Oktober 2020, 14 neue Infektionen mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) bekannt. Dadurch ergibt sich für den Kreis eine Neuinfektionsrate pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen von rund 50,7

Somit überschreitet der Landkreis Calw den kritischen Grenzwert für die sogenannte Eingriffsstufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen.

Am Montag, 19. Oktober 2020, sind die im Zusammenhang mit der Pandemiestufe 3 stehenden neuen Corona-Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg in Kraft getreten. Demnach gilt – unabhängig vom Erreichen des Corona-Vorwarn- oder -Eingriffswerts in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten – landesweit eine Teilnehmerbegrenzung bei privaten Treffen sowie für Ansammlungen auf zehn Personen oder zwei Hausstände. An Veranstaltungen dürfen maximal 100 Personen teilnehmen. Zudem muss in den dem Fußgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, in denen der geltende Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, und nun auch im Unterricht an den weiterführenden Schulen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Am Dienstagvormittag, 20. Oktober 2020, hat die Kreisverwaltung mit den (Ober-)Bürgermeistern der 25 Kreiskommunen darüber beraten, inwieweit es im Landkreis Calw über diese landesweiten Regelungen hinausgehende Einschränkungen geben wird.

Hierzu wurde folgendes Vorgehen abgestimmt:

 Die Kreisverwaltung bereitet eine Allgemeinverfügung zu einem Außenabgabeverbot von Alkohol ab 23 Uhr sowie zu moderaten Beschränkungen der Besuchsregelung in Alten- und Pflegeheimen (maximal zwei Besucher*innen pro Bewohner*in am Tag) vor

 In Abstimmung mit den Kommunen als örtlich zuständige Polizeibehörden wird es insbesondere in folgenden Bereichen verstärkte Kontrollen geben:


• Bauwägen
• Vereinsheime
• Touristische Hotspots im Landkreis
• Sportanlagen

• Am Mittwoch, 21. Oktober 2020, findet ein Gespräch zwischen der Kreisverwaltung, der DEHOGA, dem Sportkreis Calw, dem Kreisjugendring und der Sprecherin der Bauwagen-freunde statt, um die Einhaltung der geltenden Corona-Vorgaben vertiefend zu erörtern

• Zudem hat man im klinischen Bereich Vorbereitungen auf das anwachsende Infektionsge-schehen getroffen

• Ferner hat man sich mit den Bürgermeistern darauf geeignet, dass kommunale Räume nicht mehr für private Feierlichkeiten vermietet werden

Diese Regelungen gelten ab sofort bzw. ab Bekanntgabe der entsprechenden Allgemeinverfügun-gen.
Darüber hinaus gelten die aktuellen Regelungen der landesweiten Corona-Verordnung.

Landrat Helmut Riegger appelliert nochmals eindringlich an die Bevölkerung des Landkreises Calw:

„Unser Gesundheitsamt arbeitet unter Höchstlast. Die Kontaktpersonennachverfolgung hat enorme Dimensionen angenommen. Um einem nahenden Kontrollverlust über das Infektionsgeschehen und damit einem Teillockdown entgegenzuwirken, sind wir darauf angewiesen, dass nicht unbedingt erforderliche Zusammenkünfte unterlassen und die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie gegebenenfalls angeordnete Quarantänemaßnahmen konsequent eingehalten werden!“, mahnt der Kreischef, für den die nun geltende erweiterte Maskenpflicht ein wichtiges Instrument zur Eindämmung des Coronavirus darstellt.

Personen, die bei sich eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) vermuten, sollen auch in Zukunft NICHT direkt in ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis gehen, sondern unbedingt ihren Hausarzt anrufen. Bei schwerwiegenden Symptomen ist auch außerhalb regulärer Sprechzeiten die bundesweite Rufnummer 116 117 des kassenärztlichen Notdiensts erreichbar.

Auf der Website des Landkreises Calw unter www.kreis-calw.de/corona steht ein Corona-Dashboard zur Verfügung. Dieses liefert alle Zahlen, Daten und Fakten rund um die Entwicklung der Corona-Fallzahlen im Landkreis Calw.

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