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Landschaft Welle
21.12.2020

Photovoltaik-Anlagen anmelden - sonst droht Verlust der Einspeisevergütung

Anmeldefrist im Marktstammdatenregister läuft am 31. Januar ab

Das Photovoltaik-Netzwerk Nordschwarzwald ruft alle Eigentümer von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit und ohne Batteriespeicher auf, ihre Anlagen beim Marktstammdatenregister anzumelden. Nach der sogenannten Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) ist jeder, der Strom produziert und in das öffentliche Netz einspeist, verpflichtet, seine Anlagen zu registrieren.

Auch ältere Anlagen, die bereits einmal im Anlagenregister bzw. über das PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur gemeldet wurden, unterliegen dieser Pflicht. Selbst Anlagen, die ihre EEG-Vergütung zum Jahresende verlieren, müssen gemeldet werden. Eine automatische Datenübernahme durch die Bundesnetzagentur in das Marktstammdatenregister (MaStR) erfolgt leider nicht.

Nach Auskunft der Bundesnetzagentur wurden bundesweit bisher nur knapp eine Million Solaranlagen im Marktstammdatenregister gemeldet. Damit fehlen etwa 40 Prozent der Anlagenanmeldungen. Wird die Registrierung nicht durchgeführt, verlieren Anlagenbetreiber den Anspruch auf Auszahlung der EEG-Vergütung. Diese wird zwar nachträglich ausgezahlt sobald die Anmeldung erfolgt ist, doch wer unnötige Probleme vermeiden möchte, sollte als Anlagebetreiber jetzt tätig werden und die Anmeldung bis spätestens 31. Januar 2021 erledigen.

Die Anmeldung im MaStR erfolgt ausschließlich online unter www.marktstammdatenregister.de in drei Schritten:

1. Anlage eines Benutzerkontos (vergleichbar mit anderen Internetportalen)

2. Registrierung der Person oder des Unternehmens als Anlagenbetreiber

3. Registrierung der Stromerzeugungsanlage bzw. des Batteriespeichers
Bei Solarstromanlagen mit Batteriespeicher sind nacheinander zwei Einheiten (zunächst PV-Anlage, danach Batteriespeicher) zu registrieren.

Für die Registrierung sind das Datum der Inbetriebnahme sowie die technischen Daten der PV-Anlage, des Wechselrichters und des Batteriespeichers (Datenblatt, Inbetriebnahme-Protokoll, Rechnung des Installateurs, Netzanschlussvertrag bzw. Einspeisevertrag des Netzbetreibers oder der Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur aus dem PV-Meldeportal) erforderlich.

Nach Abschluss der Registrierung besteht die Möglichkeit eine Meldebescheinigung herunterzuladen.

Aufgrund der derzeitigen hohen Auslastung im Registrierungsportal des MaStR kann es zu Problemen im Registrierungsvorgang kommen. Teilweise ist die Verfügbarkeit des Webdienstes stark eingeschränkt. Gegebenenfalls muss die Registrierung mehrmals versucht werden.

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