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Landschaft Welle
21.12.2020

Risiko für Verbreitung der Geflügelpest bundesweit als hoch eingestuft

Geflügelhalter sind angehalten, vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen

Seit Ende Oktober 2020 werden bundesweit immer mehr Fälle der Geflügelpest bekannt. Wurde das Virus zunächst vor allem bei Wildvögeln, aber auch bei Nutzgeflügelhaltungen in Nord-deutschland nachgewiesen, traten zwischenzeitlich auch Vogelgrippefälle bei Wildenten in Süd-deutschland sowie bei Schwänen in Hessen auf. Auch andere EU-Mitgliedsstaaten sind betroffen.

Für alle Geflügelhalter – auch kleine Haltungen und Hobbyhaltungen – ist es daher wichtig, schon vorbeugend entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Jeder Geflügelhalter ist dazu verpflichtet – soweit noch nicht geschehen – seine Haltung dem zuständigen Veterinäramt anzu-zeigen. Zu Geflügel zählen in diesem Fall Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel.

Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen, in dem er Zu- und Abgänge sowie veren-dete Tier erfasst. Hohe Verluste sowie erhebliche Veränderungen in der Legeleistung oder Ge-wichtsabnahmen sind tierärztlich untersuchen zu lassen. Außerdem sollten Maßnahmen zur Biosi-cherheit auch in Hobbyhaltungen eingehalten werden. Dies sind beispielsweise das Tragen ent-sprechender Schutzkleidung im Tierbestand und die konsequente Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Stiefeln, Geräten und Fahrzeugen, mit denen das Virus eingeschleppt bzw. weitergetra-gen werden kann.

Aufgrund der derzeitigen Infektionslage besteht aktuell noch kein Grund zu weitergehenden Maß-nahmen, wie z.B. einer Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Landkreis Calw. Es sollte jedoch ein Kontakt des Hausgeflügels zu Wildvögeln durch entsprechende Maßnahmen unterbunden werden. Futtereinrichtungen sollten nur geschützt oder im Stall angebracht werden, um keine Wildvögel anzulocken. Außerdem sollten entsprechenden Maßnahmen gegen Schadnager durchgeführt werden, da der Erreger auch durch Mäuse und Ratten eingeschleppt werden kann.

Bei weiteren Fragen kann die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamtes Calw unter der Telefonnummer 07051 160-121 oder via E-Mail an 21.info@kreis-calw.de kon-taktiert werden.

Hintergrundinfo:

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder aviäre Influenza genannt, ist eine durch Influenzaviren hervorgerufene, anzeigepflichtige Infektionskrankheit bei Vögeln. Beim derzeitigen Infektionsge-schehen wurden Erreger der Subtypen H5 nachgewiesen. Der Erreger wird aus Osteuropa über Zugvögel, die in Mitteleuropa überwintern, eingetragen. Durch Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel oder durch Kontamination von Gegenständen, Futter, Stiefel, Einstreu kann der Er-reger in Nutzgeflügelhaltungen eindringen. Bei den aktuellen Virentypen gibt es keine Hinweise, dass sie den Menschen infizieren können.


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