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Landschaft Welle
14.01.2021

Risiko für die Verbreitung der Geflügelpest bundesweit als hoch eingestuft

Geflügelhalter sind angehalten, vorbeugende Schutzmaßnahmen zu ergreifen

Seit Ende Oktober 2020 werden bundesweit immer mehr Fälle der Geflügelpest bekannt. Wurde das Virus zunächst vor allem bei Wildvögeln, aber auch bei Nutzgeflügelhaltungen in Norddeutschland nachgewiesen, traten zwischenzeitlich auch Vogelgrippefälle bei Wildvögeln in Hessen, Bayern und Baden – Württemberg (Schwarzwald – Baar – Kreis und zuletzt in Konstanz) auf. Auch andere EU-Mitgliedsstaaten sind betroffen.

Für alle Geflügelhalter - auch kleine Haltungen und Hobbyhaltungen - ist es daher wichtig, schon vorbeugend entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Jeder Geflügelhalter ist dazu verpflichtet - soweit noch nicht geschehen - seine Haltung dem zuständigen Veterinäramt anzuzeigen. Zu Geflügel zählen in diesem Fall Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln und Laufvögel.

Jeder Geflügelhalter muss ein Bestandsregister führen, in dem er Zu- und Abgänge sowie verendete Tiere erfasst. Hohe Verluste sowie erhebliche Veränderungen in der Legeleistung oder Gewichtsabnahmen sind tierärztlich untersuchen zu lassen. Außerdem sollten Maßnahmen zur Biosicherheit auch in Hobbyhaltungen eingehalten werden. Dies sind beispielsweise das Tragen von entsprechender Schutzkleidung im Tierbestand und die konsequente Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Stiefeln, Geräten und Fahrzeugen, mit denen das Virus eingeschleppt bzw. weitergetragen werden kann.

Aufgrund der derzeitigen Infektionslage besteht aktuell noch kein Grund zur Anordnung weitergehenden Maßnahmen, wie z.B. einer Aufstallungspflicht für Hausgeflügel im Landkreis Calw. Es sollte jedoch schon jetzt der Kontakt des Hausgeflügels zu Wildvögeln durch entsprechende Maßnahmen so weit wie möglich reduziert bzw. verhindert werden. Futtereinrichtungen sollten nur geschützt oder im Stall angebracht werden, um keine Wildvögel anzulocken. Außerdem sollten entsprechende Maßnahmen gegen Schadnager durchgeführt werden, da der Erreger auch durch Mäuse und Ratten eingeschleppt werden kann.

Bei weiteren Fragen kann die Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst des Landratsamtes Calw unter der Tel.Nr. 07051 160-121 oder unter der E-Mail-Adresse 21.info@kreis-calw.de kontaktiert werden.

Hintergrundinfo:

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe oder aviäre Influenza genannt, ist eine durch Influenzaviren hervorgerufene, anzeigepflichtige Infektionskrankheit bei Vögeln. Beim derzeitigen Infektionsgeschehen wurden Erreger der Subtypen H5 nachgewiesen. Der Erreger wird aus Osteuropa über Zugvögel, die in Mitteleuropa überwintern, eingetragen. Durch Kontakt von Wildvögeln mit Hausgeflügel oder durch Kontamination von Gegenständen, Futter, Stiefel, Einstreu kann der Erreger in Nutzgeflügelhaltungen eindringen. Bei den aktuellen Virentypen gibt es keine Hinweise, dass sie den Menschen infizieren können.

Kontakt

Valerie Nußbaum
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Pressearbeit
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