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Landschaft Welle
27.10.2020

Sperrstunde und tägliches Außenabgabeverbot von Alkohol ab 23 Uhr

Kreisverwaltung erlässt neue Allgemeinverfügung zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus

Da sich das Infektionsgeschehen im Landkreis Calw weiterhin dynamisch entwickelt und der Inzidenzwert der Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen einen Höchstwert von 86,3 erreicht hat, verfügt die Landkreisverwaltung nun auch die Sperrstunde für Gaststätten und Lokale ab 23 Uhr und setzt damit den Erlass des Sozialministeriums Baden-Württemberg um.

Ab dem 29. Oktober 2020 müssen Gaststätten und gastgewerbliche Einrichtungen im Landkreis Calw von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags schließen und dürfen zudem auch keine alkoholischen Getränke zum Verzehr über die Straße (sog. „Gassenschank“ und „To-Go-Getränke“) abgeben. Das bislang verfügte Außenabgabeverbot galt zunächst nur donnerstags bis samstags und wird in der neuen Allgemeinverfügung auf die ganze Woche ausgeweitet. In Verkaufsstellen (z.B. Tankstellen) dürfen nun auch an allen Tagen in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags keine alkoholischen Getränke abgegeben werden. Für den Fall, dass die Abgabe von Alkohol dennoch stattfindet, droht ein Zwangsgeld von 1.000 Euro.

„Mir ist bewusst, dass vor allem die Sperrstunde unsere Gastronomiebetriebe hart trifft. Doch die Entwicklungen der letzten Tage lassen uns keine andere Wahl. Wir müssen nun alles daran setzen, die Infektionszahlen in den Griff zu bekommen und dabei werden die nächsten Wochen ganz entscheidend“, so Landrat Helmut Riegger. Zudem appelliert er nochmals an die Bevölkerung, die vorgeschriebenen Abstands- und Hygienevorschriften einzuhalten und nach Möglichkeit auf Zusammenkünfte in größerem Umfang zu verzichten. Das Sozialministerium hatte in einem Erlass nochmals klargestellt, dass Sperrzeiten ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50/100.000 Einwohnern durch die zuständigen Behörden zu verhängen sind. 

Die Allgemeinverfügung tritt am Donnerstag, 29.10.2020 in Kraft.

Die entsprechenden Allgemeinverfügungen sind auf der Website des Landkreises Calw unter https://www.kreis-calw.de/Service-Verwaltung/Verwaltung/Amtliche-Bekanntmachungen  bzw. www.kreis-calw.de/corona einsehbar.

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