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Landschaft Welle
11.10.2021

Weiterhin Fördergelder für Schadholzaufarbeitung

Sammelförderung über Landratsamt möglich

Die Wälder in Baden-Württemberg befinden sich in einer Ausnahmesituation. Extremwetterereignisse haben den Wäldern mit Dürre, Hitze und Schädlingen stark zugesetzt. In dieser Situation ist es ein zentrales Ziel, den Wald mit all seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten und damit die vielfältigen Waldfunktionen im Interesse der Allgemeinheit langfristig und in vollem Umfang sicherzustellen.

Das Ausmaß der Schäden verlangt nach innovativen Konzepten im Bereich der forstlichen Förderung. Deshalb wurden die Förderrichtlinien des Landes im letzten Jahr überarbeitet. Die aktuellen Unterstützungsmöglichkeiten für Waldbesitzende gelten ab 2020 bis 2023.

Als wichtigstes Werkzeug zeigte sich dabei die Aufarbeitungshilfe von sechs Euro je Festmeter Schadholz.

Wie schon 2020 bietet das Landratsamt Calw auch 2021 Waldbesitzenden die Möglichkeit Fördergelder für die Schadholzaufarbeitung in einem Sammelantrag über die Abteilung Forstbetrieb und Jagd geltend zu machen. Dies ist insbesondere für diejenigen interessant, die nur wenig Schadholz hatten und damit den Mindestauszahlungsbetrag von 250 Euro nicht erreichen.

Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die mit Unterstützung der Forstreviere beim Landratsamt Calw 2021 Schadholz aufgearbeitet hatten, wurden bereits direkt angeschrieben. Auch Waldbesitzenden mit Eigenvermarktung, die richtigerweise ihre Schadholzaufarbeitung beim Revierleiter oder der Forstbehörde gemeldet hatten, wurden bereits informiert.

Sollten Sie Wald im Landkreis Calw besitzen und 2020 oder 2021 Schadholz aufgearbeitet haben, können Sie rückwirkend, aber auch zukünftig, weiterhin Fördergelder erhalten. Am wichtigsten ist dabei ein Nachweis der Holzmenge und deren rechtzeitige Aufarbeitung. Wenn Sie die Möglichkeit nutzen wollen, über den Sammelantrag des Landratsamt Calw Förderung in Anspruch zu nehmen, können Sie sich bis zum 31.10.2021 beim Förder- und Privatwaldsachbearbeiter Harald Nüßle Tel. 07051 160 675, Harald.Nuessle@kreis-calw.de melden. Er kann Ihnen sagen, welche Unterlagen für die Antragstellung notwendig sind.

Für Fragen zu Ihrem Wald wenden Sie sich bitte an die zuständigen Revierleitenden. Deren Kontaktdaten sowie Informationen und Links zur Förderung gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Calw.

Kontakt

Valerie Nußbaum
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Pressearbeit
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75365 Calw
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