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Landschaft Welle
23.05.2019

Zuschüsse für Wohnraumschaffung und Aktivierung ungenutzter Gebäude

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) startet mit neuer Ausschreibung ins Programmjahr 2020

Das Strukturförderprogramm ELR des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg legt in seiner neuen Programmausschreibung die Förderschwerpunkte auf „Wohnen“ und „Grundversorgung“. Daneben können Projekte in den Bereichen „Arbeiten“ oder „Gemeinbedarfseinrichtungen“ eingereicht werden.

Das ELR unterstützt die nachhaltige Strukturentwicklung von Kommunen und zielt darauf ab, die Lebensqualität in ländlichen Gebieten zu erhalten und zu stärken sowie den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern. Dabei steht die Aktivierung innerörtlicher Potenziale gemäß des Grundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ im Fokus des Förderprogrammes. Gute innerörtliche Bausubstanz kann erhalten und zu modernem zeitgemäßen Wohnraum umfunktioniert oder modernisiert werden. Die Entfernung von baufälliger Substanz wird ebenfalls gefördert, so dass Platz für Neues geschaffen werden kann. Umnutzungen von leerstehenden Gebäuden, Aufstockungen sowie die Bebauung langjähriger Baulücken in Ortskernen fallen unter diesen Förderbereich. Dadurch kann Wohnraum für die Bevölkerung des Ländlichen Raumes geschaffen sowie ungenutzte Bausubstanz wieder einer Nutzung zugeführt werden.

Einen weiteren Förderschwerpunkt bildet die Grundversorgung. Die wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen bleibt ein wichtiger Standortfaktor für den Ländlichen Raum. Vor allem Dorfläden, Metzgereien, Bäckereien aber auch Handwerksbetriebe oder Betriebe zur gesundheitlichen Versorgung genießen Fördervorrang in diesem Schwerpunkt.

Außerhalb der Grundversorgung werden Projekte von Unternehmen zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und Sicherung der Zukunftsfähigkeit im Bereich „Arbeiten“ gefördert. Die Verlagerung von Betrieben aus Ortskernen in Gewerbe- oder Industriegebiete hat hier besondere Bedeutung, um auch der Wohnraumqualität in den Orten gerecht zu werden.
Anträge können von Privatpersonen, Unternehmen, Vereinen und Kommunen gestellt werden. Diese müssen bis Anfang September über die Kommune eingereicht werden. Das genaue Fristende erfahren Sie bei der zuständigen Stelle in Ihrem Rathaus.

Fragen zum ELR beantworten die ELR-Ansprechpartner/-innen der Kommunen sowie Janina Müssle, ELR-Beauftragte des Landkreises Calw, unter der Telefonnummer 07051 160-280 bzw. per E-Mail an Janina.Muessle@kreis-calw.de. Weitere Informationen sind auch unter www.kreis-calw.de/elr zu finden.

Hintergrund:
Im Programmjahr 2019 flossen über 3 Million Euro Strukturförderung durch das ELR in den Landkreis. Durch die Mittel werden vor allem Wohnraumprojekte wie Umnutzungen von Scheunen oder Erweiterungen und Modernisierungen von Wohnflächen realisiert. Große Betriebserweiterungen und die Umsiedelung in Gewerbegebiete wurden ebenfalls unterstützt.

Kontakt

Valerie Nußbaum
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