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Landschaft Welle
04.05.2021

ÖPNV-Ausbau nicht gefährden

Fortsetzung des ÖPNV-Rettungsschirms über Landkreistag gefordert / Landkreis Calw verabschiedet Resolution 

Der Landkreis Calw möchte seinen ÖPNV stärken und unterstützt die Ausbaupläne des Landes zu mehr klimafreundlicher Mobilität. Im Januar 2021 hat die ÖPNV-Zukunftskommission Baden-Württemberg den Ausbau des ÖPNV im Sinne einer attraktiven und verlässlichen Taktung als Ziel bis 2030 formuliert. Auch die neue Landesregierung wird beim Ausbau des ÖPNV einen politischen Schwerpunkt setzen. Es geht darum, die CO2-Emissionen des Verkehrssektors deutlich zu reduzieren, ohne Mobilität zu beschränken. Der Landkreis als ÖPNV-Aufgabenträger steht ebenfalls zu dieser Zielsetzung im Sinne des Klimaschutzes.

Hierzu gehört die Umsetzung des Nahverkehrsplans 2016. Zwei von fünf Linienbündeln wurden zum 01.01.2021 vergeben, die restlichen drei folgen in den kommenden zwei Jahren.

Kernelement des Nahverkehrsplans 2016 ist die stündliche Verfügbarkeit von ÖPNV-Angeboten im ganzen Landkreis, also in allen Städten, Gemeinden und Teilorten über 50 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dieses Niveau soll Montag bis Freitag von 5 bis 24 Uhr, samstags von 8 bis 24 Uhr und sonntags von 9 bis 23 Uhr angeboten werden. In Randzeiten und kleineren Ortsteilen sollen bedarfsgesteuerte Angebote zum Einsatz kommen.

 „Nur mit einem ausgebauten Angebot sehen wir die Chance, dass auch im ländlichen Raum das ÖPNV-Angebot als so attraktiv wahrgenommen wird, dass zukünftig für immer mehr Wege anstelle des privaten Autos der ÖPNV genutzt wird“, so Landrat Helmut Riegger.

Der Landkreis sieht sich als ÖPNV-Aufgabenträger hier klar mit in der Verantwortung und ist bereit, seinen Beitrag zu nachhaltigen und damit klimafreundlichen Mobilitätsangeboten für die Bürgerinnen und Bürger weiter auszuweiten.           

Gleichzeitig fallen die ambitionierten Ausbauziele auf Landes- und örtlicher Ebene in eine Zeit, in der die ÖPNV-Branche bekanntermaßen pandemiebedingt unter massiven Einnahmeausfällen zu leiden hat. Dies galt für das Jahr 2020, setzt sich aktuell in 2021 fort und wird auch in den Folgejahren – mit Aufwärtstrend – anhalten.

„Ohne gefestigte ÖPNV-Strukturen mit dem für Baden-Württemberg typischen starken Mittelstand in der Unternehmerbranche kann und wird die ehrgeizige Ausbaustrategie des Landes aber nicht gelingen – und hier fehlt es derzeit an einer verlässlichen Perspektive, auch für die Landkreise als ÖPNV-Aufgabenträger“, sagt Michael Stierle, Leiter der Abteilung S-Bahn und ÖPNV im Landratsam Calw.  

Der Landkreistag Baden-Württemberg hat in den bisherigen Verhandlungen mit dem Land bereits mehrfach signalisiert, dass die ÖPNV-Aufgabenträger bereit sind, einen kommunalen Eigenanteil in den Rettungsschirm-Topf für Busunternehmen einzubringen und auch in gewissem Umfang in die Vorfinanzierung zu gehen. Aber diese Beiträge müssen vor Ort kalkulierbar sein. Mit dem Unsicherheitsfaktor im Hinblick auf ausbleibende Bundesmittel und einer Finanzierungslücke in Höhe von 50 Millionen Euro nur für das 1. Halbjahr 2021 liegt das Finanzierungsrisiko derzeit allein bei den Kreishaushalten.          

Über die bestehende ÖPNV-Überbrückungshilfe des Landes ist das 1. Halbjahr 2021 zulasten der Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger unzureichend finanziert, eine Lösung für das 2. Halbjahr 2021 – und die Folgejahre – noch nicht in Sicht. Diese Mittel würden den ÖPNV-Kreishaushalt außerplanmäßig stark belasten, weshalb Einschränkungen an anderer Stelle erfolgen müssten. Damit geraten auch die notwendigen ÖPNV-Ausbaumaßnahmen im Kreis Calw finanziell unter Druck. Hier drohen Mittelkürzungen, zeitliche Verschiebungen oder gar Streichungen von Projekten – denn die Kreismittel können nicht doppelt verausgabt werden.      

Aus diesem Grund hat der Landkreis Calw nun eine ÖPNV-Resolution auf den Weg gebracht. In seiner Sitzung vom 03.05.2021 hat der Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuss Landrat Helmut Riegger ermächtigt, diese zu unterzeichnen.

„Eine nachhaltige Landes-Verkehrspolitik muss anders aussehen. Wir erwarten daher vom Land, dass es kurzfristig einen verlässlichen und fairen ÖPNV-Rettungsschirm aufsetzt. Damit kann nicht gewartet werden, bis die allgemeinen Finanzverhandlungen zwischen Land und Kommunen abgeschlossen sind“, so Riegger. „Nur bei einer raschen Einigung über den ÖPNV-Rettungsschirm erhalten die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger die notwendige Planungssicherheit, nur so können die jetzt notwendigen Stützungsmaßnahmen für den ÖPNV in Einklang mit den mittel- und langfristig angelegten Ausbauplänen gebracht werden. Andernfalls wird die aus Klimaschutzgründen dringend gebotene Ausbauoffensive im ÖPNV eingebremst, noch bevor sie so richtig Fahrt aufnehmen konnte!“      

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