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Landschaft Welle

Neuerungen der forstlichen Förderung für die Wiederbewaldung von Schad-flächen

Die Wälder in Baden-Württemberg befinden sich in einer Ausnahmesituation. Extremwetterereignisse haben den Wäldern mit Dürre, Hitze und Schädlingen stark zugesetzt. In dieser Situation ist es ein zentrales Ziel, den Wald mit all seinen Leistungen für Mensch und Umwelt zu erhalten und damit die vielfältigen Waldfunktionen im Interesse der Allgemeinheit langfristig und in vollem Umfang sicherzustellen. Zentrales Ziel ist dabei, die Schadflächen wieder in Bestockung zu bringen. Die Förderrichtlinien des Landes wurden deshalb in diesem Jahr überarbeitet und ergänzt.

Sofern es die waldbauliche Situation zulässt, ist der Entwicklung einer klimaanpassungsfähigen Naturverjüngung Vorrang einzuräumen. Zuwendungen erhalten die Waldbesitzenden um die Baumartenvielfalt zu fördern aber auch, um in sehr dichten Nadelbaum-Verjüngungen eine Standraumregulierung durchzuführen.

Für die Wiederbewaldung kann auch eine Pflanzung notwendig sein. Hier gibt es beispielsweise Fördermöglichkeiten für Maßnahmen auf Kahlflächen oder für die Ergänzung von Naturverjüngung.

Dabei kann es notwendig sein, die neu gepflanzten Bäume von der Konkurrenzflora zu befreien. Für dieses Ausschneiden können zweimalig innerhalb von fünf Jahren Fördergelder beantragt werden.

Wuchshüllen werden nicht nur für Trauben- und Stieleiche gefördert, sondern auch für bestimmte, klimaangepasste Baumarten werden 400 Stück je Hektar bezuschusst.

Neu ist die Möglichkeit, für die Bewässerung von Kulturen Unterstützung zu erhalten. Das Gießen muss vor Beginn bei der unteren Forstbehörde angezeigt werden. Vom Forst gibt es auch Informationen zu den exakten Regelungen der Bewässerung sowie zur Dokumentation.

Um ältere Bestände stabil zu entwickeln wird auch die Jungbestandspflege im Privatwald bis 200 Hektar gefördert.

Eine Beratung rund um die Wiederbewaldung vor Ort erhalten die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer durch die Revierleiterinnen und Revierleiter des Landkreises Calw.

Fragen rund um die neuen Fördermöglichkeiten oder Unterstützung bei der Antragstellung gibt es beim Fördersachbearbeiter Harald Nüßle unter der Telefonnummer 07051 160-688 oder per E-Mail an Harald.Nuessle@kreis-calw.de.

Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Revierleitenden sowie Links zu den Antragsunterlagen und umfassenden Informationen des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) sind auf der Website des Landkreises Calw unter www.kreis-calw.de, Suchbegriff „Privat-wald“ – „Texte“, zu finden.

Kontakt

Valerie Nußbaum
Zentrale Steuerung
Pressearbeit
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
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Telefon: 07051 160 645
Fax: 07051 795 645
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