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Informationen für Unternehmen und Arbeitgeber

Der Coronavirus geht auch an der lokalen Wirtschaft nicht spurlos vorüber. Um Schieflagen der Unternehmen und Betriebe zu vermeiden, hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen angekündigt. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung mit wichtigen weiterführenden Informationen.

Webinar "Herausforderung Corona für die Wirtschaft im Landkreis Calw" am 07. April 2020 um 10.30 Uhr


Pressemitteilung: Land integriert Bundesprogramm in Soforthilfe Corona

Soforthilfeprogramm Corona der Landesregierung

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus haben auf das öffentliche Leben und die Wirtschaft nie gekannte Einschränkungen zur Folge. Das Land Baden-Württemberg hat deshalb ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Wie der Landtag beschlossen hat stehen insgesamt 1,2 Milliarden Euro aus der Rücklage und bis zu fünf Milliarden Euro aus Krediten zur Verfügung. Damit sollen unmittelbar von der Corona-Pandemie betroffenen Solo-Selbstständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe eine Soforthilfe gewährt werden, um die wirtschaftliche Existenz zu sichern und Liquiditätsengpässe zu kompensieren.

Die Konditionen der finanziellen Soforthilfe sind:

  • 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
  • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Die Anträge können ab Mittwoch, 25.3.2020, bei der zuständigen Kammer eingereicht werden.

Für Unternehmen in den Stadt- und Landkreisen Pforzheim, Enzkreis und Calw sind die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald bzw. die Handwerkskammer Karlsruhe zuständig. Für Unternehmen aus dem Landkreis Freudenstadt ist die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald bzw. die Handwerkskammer Reutlingen zuständig. Ausgezahlt wird das Geld von der L-Bank Baden-Württemberg. Die Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden.

Den vollständigen Text des Soforthilfeprogramms finden Sie hier. Das Antragsformular können Sie sich hier downloaden.


Infos der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Nordschwarzwald (WFG)

Die Corona-Krise hat auf die Wirtschaft in der Region Nordschwarzwald erhebliche Auswirkungen. Die WFG teilt mit Ihnen die Sorge um die Gesundheit, aber auch um die wirtschaftlichen Folgen bis hin zu existenziellen Fragen. Mit großen Anstrengungen werden derzeit massive Unterstützung- und Hilfeleistungen ausgearbeitet, um die Folgen der Krise abzufedern und Unternehmen möglichst konkret und schnell zu helfen.

Informieren Sie sich hier.

Land Baden-Württemberg

Corona-Hotline für Unternehmen: 0800 40 200 88 9

Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr oder per Mail: Fragen zur Coronaverordnung / Fragen zu Finanzierungen

Pressemitteilung: Landesregierung kündigt Rettungsschirm für Unternehmen an

KfW-Corona-Hilfe für Unternehmen

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW-Bank die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kreditprogramme auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmehen verbessern.

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten, wenden sich hierzu bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, welche die KfW-Kredite durchleitet.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Corona-Hilfe der L-Bank

Die Landesbank Baden-Württemberg stellt für Untenehmen, die durch den Corona-Virus in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind, ebenfalls Unterstützungsangebote zur Verfügung. Informieren Sie sich hier.

Kurzarbeitergeld

Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier

Rechtsberatung der Handwerkskammer

Für selbstständige Handwerker bietet die Handwerkskammer Karlsruhe eine kostenlose Rechtsberatung an. Weitere Infos finden Sie hier.

Fragen und Antworten für Unternehmer rund um das Coronavirus

Wie stelle ich einen betrieblichen Pandemieplan auf? Wo gibt es aktuelle Infos? Ein Mitarbeiter ist infiziert – was tun? Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag hat hierzu eine umfangreiche FAQ-Liste zusammengestellt. Diese finden Sie hier.