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Arbeitsschutz in Zeiten von Corona

Richtiger Umgang mit Schutzausrüstung: Was muss ich wissen?

Arbeitsschutz auf Baustellen

Auf Baustellen arbeiten Beschäftigte unterschiedlicher Unternehmen und Gewerke auf engem Raum zusammen. Das erhöht für die Beschäftigten das Risiko, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken. Obwohl auf dem Bau besondere Arbeitsbedingungen herrschen, gelten dort in Bezug auf die Corona-Pandemie dieselben Arbeitsschutzrichtlinien wie für alle anderen Arbeitsstätten auch.

Trotz der Corona-Pandemie mussten Deutschlands Bauwirtschaft nicht ruhen: Auf den meisten Baustellen im Land konnte weitergebaut werden. Weder landesgesetzliche Verordnungen noch allgemeine arbeitsrechtsrechtliche Schutzvorschriften zwangen zum Stilllegen oder (zumindest in den meisten Fällen nicht) dem Herunterfahren der Tätigkeiten auf den Baustellen.

Hygiene- und Gesundheitskonzept notwendig

Gleichwohl mussten Arbeitgeber und Arbeitsschutzkoordinatoren der Bauherren in den vergangenen Monaten dafür sorgen, dass alle gesetzlich geforderten Vorschriften sowie möglichst auch die einschlägigen Empfehlungen der Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen umgesetzt werden. Mindestens genauso wichtig wie Vorschriften und Empfehlungen waren und sind aber die von jedem Unternehmen vorzunehmenden eigenen Gefährdungsbeurteilungen sowie die Erstellung eines Hygiene- und Gesundheitskonzeptes für die gesamte Baustelle.

Im Folgenden werden neben den wichtigsten Schutzmaßnahmen durch die Baustellenverantwortlichen auch die Maßnahmen dargestellt, welche die Beschäftigten selbst für ihren eigenen Schutz anwenden können.

Schutzmaßnahmen der Baustellenleitung

Die wichtigsten Schutzmaßnahmen, welche die Verantwortlichen auf Baustellen beachten müssen sind:

  • Die Arbeit muss so organisiert werden, dass die Arbeitnehmer zumindest den Mindestabstand von 1,50 Meter zum nächsten Kollegen einhalten können. Wünschenswert sind aber Gegebenheiten, bei denen die Mitarbeiter zwei Meter und mehr Abstand halten können.
  • Eine Entzerrung der Arbeitsschichten ist aus diesem Grund dringend empfohlen. Durch versetzte Zeiten für Arbeitsbeginn, Pausen und Arbeitsende können die Arbeitnehmer größere Abstände zu ihren Kollegen in Umkleiden, Pausenräumen sowie in den Sanitärräumen einhalten. Es ist sicherzustellen, dass in Pausenräumen oder -bereichen Kontakte verschiedener Gewerke unterbleiben.
  • Alle Beschäftigte müssen über die Infektionsgefahr und wirksame Präventionsmaßnahmen aufgeklärt und unterwiesen werden.
  • Den Arbeitnehmern müssen Handwaschmittel oder Handdesinfektionsmittel an allen wichtigen Stellen auf der Baustelle zur Verfügung gestellt werden.
  • Pausenräume, Toiletten und andere Sanitärräume müssen ständig gesäubert und desinfiziert werden.
  • Auf Baustellen gilt keine Maskenpflicht. Zumindest aber in den Sanitär- und Pausenräumen sowie in Bereichen der Baustellen, in denen viele Beschäftigte auf engem Raum zusammenarbeiten, sollten die Verantwortlichen ihren Beschäftigten das Tragen von Masken empfehlen.
  • Zugang und Anwesenheit aller Beschäftigten auf der Baustelle sollten stets kontrolliert werden.
  • Von allen Beschäftigten und Personen, welche sich auf der Baustelle aufhalten und aufhielten, müssen die beruflichen und privaten Kontaktdaten vorliegen, um in einem Verdachtsfall schnell und effektiv Quarantänemaßnahmen organisieren zu können.
  • Es sollte sichergestellt sein, dass Beschäftigte nur in Ausnahmefällen gemeinsam in einem Fahrzeug zur Arbeit kommen. Fahrgemeinschaften sollten auf höchstens drei Mitarbeiter begrenzt werden. Dabei sollte sich auch die Zusammensetzung der Fahrgemeinschaften nicht ändern, so dass immer nur dieselben Kollegen miteinander in einem Auto sitzen.

Verhaltensregeln für Beschäftigte

Auch die Beschäftigten selbst können durch eigene Initiative wirksam das Risiko der Ansteckung reduzieren, wenn sie folgende Punkte beachten:

  • Zur Arbeit/zur Baustelle/zum Handwerksbetrieb sollten Beschäftigte vorzugsweise zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem eigenen Auto kommen.
  • Auch während Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln sollten Beschäftigte möglichst genügend Abstand von Mitfahrenden halten, unbedingt Gesichtsmaske tragen und Rush-Hour-Zeiten wenn möglich meiden.
  • Nach dem Betreten der Baustelle sollte man die Hände gründlich waschen (mindestens 20 Sekunden mit Wasser und Seife) und das Händewaschen am Tag mehrmals wiederholen.
  • Das Gesicht nicht mit den Händen berühren.
  • Die Abstandsregeln müssen unbedingt eingehalten werden. Dies gilt auch für Besprechungen und Pausen. Wenn die Abstandsregeln wegen räumlicher Enge nicht eingehalten werden können, ist das Tragen einer Gesichtsmaske dringend anzuraten.
  • Die Mitarbeiter sollten Kollegen und andere Personen auf der Baustelle nicht umarmen. Auch auf Händeschütteln sollte man verzichten.
  • In Einrichtungen und Räumen sollten Beschäftigte sich nur aufhalten, wenn sich nur wenige andere Personen darin befinden.
  • Immer sollte man darauf achten, dass Arbeitsräume, Pausenräume, Bauwagen und andere Räume gut belüftet sind.
  • Türgriffe sollten nach Möglichkeit nicht angefasst werden.
  • Beschäftigte mit Anzeichen einer Erkältung sollten unbedingt zuhause bleiben und den Arzt zunächst telefonisch kontaktieren.

Weitere Informationen

Homepage der BG Bau

Homepage der BAuA

Dirket zum Download:

SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe (BG Bau)

SARS-Cov2-Arbeitsschutzregeln der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Richtlinie des WM und des SM zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus auf Baustellen