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Kostenfrei und ohne Termin - Die Corona-Schutzimpfung im Landkreis Calw

Der Landkreis Calw unterbreitet den Menschen im gesamten Landkreis ein niederschwelliges und unbürokratisches Impfangebote für Ihre Corona-Schutzimpfung. Im kreiseigenen Impfmobil, welches seit August 2021 quer durch den Landkreis unterwegs ist, werden an den unten aufgeführten Standorten Impfungen durchgeführt. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig. 

Die nächsten Haltestellen des Kreisimpfmobils:


Dienstag, 06.12.2022 14.00-18.00 Uhr Gottlob-Bauknecht-Str. 30 in Calw (Kimmichwiesen)

Donnerstag, 08.12.2022 14.00-18.00 Uhr Gottlob-Bauknecht-Str. 30 in Calw (Kimmichwiesen)

Samstag, 10.12.2022 10.00-15.00 Uhr Gottlob-Bauknecht-Str. 30 in Calw (Kimmichwiesen)

Danach sind keine weiteren Termine vorgesehen. Falls Sie eine Impfung wünschen, kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker.

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Impfstoff:

-Biontech, auch für Kinder.

Für die Termine ist keine Anmeldung notwendig. Es kommt der Impfstoff von BioNTech zum Einsatz. Zusätzlich sind die ersten, an die Omikron-Variante angepassten, BA1-, BA4/BA5-Impfstoffe verfügbar. Auch die zweite Booster-Impfung (vierte Impfung) ist generell möglich.

Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff

Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung mit Vektor-Impfstoffen

Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung mit Vektor-Impfstoff 

Aufklärungsmerkblatt zur Corona-Schutzimpfung mit proteinbasiertem Impfstoff

Anamnese- und Einwilligungsbogen zur Corona-Schutzimpfung mit proteinbasiertem Impfstoff

Wer kann sich impfen lassen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Corona-Schutzimpfung für alle erwachsenen Personen ab 18 Jahren und entsprechend der Empfehlung vom 24. August 2021 auch für alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren .

Seit dem 17. Dezember 2021 empfiehlt die STIKO auch die Impfung von Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen. Diese haben ein erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf.

Zusätzlich wird die Impfung von 5 bis 11-Jährigen empfohlen, in deren Umfeld sich Personen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht besteht, dass die Impfung nicht zu einem ausreichenden Schutz führt. Die Impfung kann auch bei 5- bis 11-Jährigen ohne Vorerkrankungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung erfolgen. Die Grundimmunisierung erfolgt mit zwei Impfstoffdosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty von BioNTech in altersgemäß zugelassener Formulierung.

Seit dem 10. September 2021 gibt es zudem eine  Empfehlung der STIKO für Schwangere und Stillende.

Die endgültige Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall eine Impfung vorgenommen wird, liegt immer bei der impfenden Ärztin oder dem impfenden Arzt. Die Impf-Ärztinnen und Impf-Ärzte, etwa in den regionalen Impfstützpunkten, sind dabei nicht an Weisungen gebunden. Sie tragen die medizinische Verantwortung für die Impfung.

STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung

Für wen ist eine Auffrischimpfung/Boosterimpfung empfohlen?

Baden-Württemberg empfiehlt allen Personen eine Auffrischimpfung, deren Zweitimpfung länger als drei Monate zurückliegt. Ab sofort empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischimpfung. Für Schwangere, Stillende und Menschen unter 30 Jahren wird die Auffrischung mit dem Impfstoff von Biontech empfohlen.

Es wird jedoch bekräftigt, folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, also einer Immunschwäche, Personen im Alter von ≥ 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden.

Allen Personen, die eine Impfung des Herstellers Johnson & Johnson erhalten haben, wird zur Optimierung der Grundimmunisierung nach der vierten Woche nach verabreichter Impfung eine Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Imfpstoff angeboten.

Wer legt fest, welcher Impfstoff verabreicht wird?

Je nach Verfügbarkeit vor Ort besteht eine Impfstoffwahl zwischen

  • mRNA-Impfstoff:       Comirnaty von BioNTech, Spikevax von Moderna
  • Vektor-Impfstoff:       Janssen von Johnson & Johnson

Bislang standen in Deutschland zwei Vektor- und zwei mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 zur Verfügung. Mit Nuvaxovid ist nun ein weiterer Impfstoff hinzugekommen, der zu den proteinbasierten Impfstoffen gehört. Nuvaxovid enthält das gentechnisch hergestellte Spike-Protein des Coronavirus SARS-CoV-2, ergänzt um den Wirkverstärker Matrix M.

In den Zulassungsstudien zeigte der proteinbasierte COVID-19-Impfstoff eine mit den mRNA-Impfstoffen vergleichbare Wirksamkeit gegen COVID-19.

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut empfiehlt Nuvaxovid zur Grundimmunisierung von Personen ab 18 Jahren. Hierbei sind zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens drei Wochen zu geben.

Aufgrund mangelnder Nachfrage wird der Vektorimpfstoff Astrazeneca durch den Landkreis Calw nicht mehr zur Verfügung gestellt. Der Vektorimpfstoff Johnson & Johnson wird regelhaft für Menschen ab 60 Jahren empfohlen. Nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz durch die Patientin oder den Patienten kann die Impfung aber auch bei Personen unter 60 Jahren mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson erfolgen. 

Nach aktualisierter Impfempfehlung der STIKO vom 10.11.2021, sollen Personen unter 30 Jahren ausschließlich mit mRNA-Impfstoff von BioNTech geimpft werden. BioNTech ist auch für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren zugelassen. Jeder COVID-19 Impfstoff durchläuft ein Zulassungsverfahren geprüft durch die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI).

Was ist bei Impfungen von Kindern und Jugendlichen zu beachten?

In der Regel ist eine Einwilligungsfähigkeit in einen medizinischen Eingriff – im speziellen Fall beispielsweise eine Impfung – ab einem Alter von 16 Jahren gegeben. Das heißt, dass Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren in der Regel hinsichtlich einer Impfung selbst entscheiden und in diese einwilligen können. Voraussetzung ist eine Aufklärung über die Behandlung und ihre Risiken.

Eine Impfung ist eine Routinemaßnahme des medizinischen Alltags, sodass eine Einwilligungsfähigkeit im speziellen Einzelfall auch schon früher als mit 16 Jahren, in der Regel aber nicht vor Vollendung des 14. Lebensjahres, vorliegen kann. Die Frage der Einwilligungsfähigkeit unterliegt einer individuellen Prüfung durch den Arzt.

Für den Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit vorliegt, ist eine Einwilligung der bzw. des Personensorgeberechtigten notwendig.

Gibt es eine Impfempfehlung für Kinder?

Stand: 26. Januar 2022

Für die Impfung von Kindern und Jugendlichen sind die COVID-19-Impfstoffe Comirnaty (BioNTtech/Pfizer) sowie Spikevax (COVID-19 Vakzine von Moderna) in Europa für Personen ab 12 Jahren zugelassen. Die EU-Kommission hat beide Impfstoffe für die Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren zugelassen. Sie bestätigte mit der Zulassung der Vakzine entsprechende Empfehlungen der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA).

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle 12- bis 17-Jährigen die COVID-19-Impfung mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs (Comirnaty oder Spikevax) im Abstand von drei bis sechs bzw. vier bis sechs Wochen. Zudem wird seit dem 13. Januar 2022allen 12- bis 17-Jährigen eine Auffrischimpfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty in der altersentsprechenden Dosierung von 30 Mikrogramm empfohlen. Die dritte Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden.

In Abwägung aller bisher vorhandenen Daten empfiehlt die STIKO nunmehr auch die COVID-19-Impfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren mit verschiedenen Vorerkrankungen. Zusätzlich wird die Impfung Kindern empfohlen, in deren Umfeld sich Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht oder nur unzureichend durch eine Impfung geschützt werden können, wie etwa Hochbetagte sowie Immunsupprimierte Personen. Darüber hinaus können auch 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen gegen COVID-19 nach entsprechender ärztlicher Aufklärung geimpft werden, sofern ein individueller Wunsch der Kinder und Eltern bzw. Sorgeberechtigten besteht. Die Impfung erfolgt mit zwei Impfstoffdosen des mRNA-Impfstoffs Comirnaty von BioNTech in altersgemäß zugelassener Formulierung.

Ziel der Empfehlung ist es unter anderem schwere COVID-19-Verläufe und Todesfälle bei Kindern im Alter von 5 bis 11 Jahren zu verhindern. Zwar ist die 7-Tagesinzidenz in der Altersgruppe sehr hoch, so dass man davon ausgehen kann, dass ohne Impfung ein Großteil der 5- bis 11-Jährigen mittelfristig infiziert werden wird, allerdings verlaufen die meisten Infektionen asymptomatisch.

Derzeit besteht für Kinder ohne Vorerkrankungen in dieser Altersgruppe nur ein geringes Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung, Hospitalisierung und Intensivbehandlung. Hinzu kommt, dass das Risiko seltener Nebenwirkungen der Impfung auf Grund der eingeschränkten Datenlage derzeit nicht eingeschätzt werden kann. Daher spricht die STIKO für 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen derzeit keine generelle Impfempfehlung aus. Sobald weitere Daten zur Sicherheit des Impfstoffs in dieser Altersgruppe oder andere relevante Erkenntnisse vorliegen, wird die STIKO diese umgehend prüfen und die Empfehlung gegebenenfalls anpassen.

Die Impfung erfordert eine ärztliche Aufklärung unter Berücksichtigung des Nutzens und des Risikos. Die endgültige Entscheidung, ob im konkreten Einzelfall eine Impfung vorgenommen wird, liegt immer beim impfenden Arzt. Die Impf-Ärzte sind dabei nicht an Weisungen gebunden, denn sie tragen die medizinische Verantwortung für die Impfung.

Noch Fragen? - Nutzen Sie unser Kontaktformular

Haben Sie Fragen zu ihrer Impfung? Dann kontaktieren Sie uns über das nachfolgende Kontaktformular. Bitte beachten Sie, dass hierüber keine Terminvereinbarung möglich ist. 


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