Wohngeld
- Bürgergeld (sofern die Kosten der Unterkunft enthalten sind)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Der Ausschluss des Wohngeldes besteht nicht, wenn Sie die Sozialleistung ausschließlich als Darlehen erhalten.
Ihre Ansprechpartner:
Bei Bedarf stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner zu den unten genannten Sprechzeiten zur Verfügung. Gerne können Sie Ihr Anliegen auch per Mail an uns richten. Sollte eine persönliche Vorsprache erforderlich sein, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin mit dem für Sie zuständigen Ansprechpartner:
Ihre Ansprechpartner (PDF, 52 kB)
Beantragung von Wohngeld und sofortige Übermittlung an die Behörde ist in wenigen Schritten online möglich:
Wohngeld beantragen - Serviceportal Baden Württemberg (service-bw.de)
Sollten Sie den Antrag gerne als beschreibbare PDF ausgefüllt an uns übersenden wollen:
Antrag auf Mietzuschuss oder Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus (PDF, 4 MB)
Erforderliche Unterlagen zum Mietzuschuss (PDF, 105 kB)
Antrag auf Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum (PDF, 5.4 MB)
Erforderliche Unterlagen zum Lastenzuschuss (PDF, 106 kB)
Einzureichen unter: Wohngeld@kreis-calw.de . Bitte reichen Sie keine Originale ein. Alle Originale werden digitalisiert und anschließend vernichtet. Diese können daher nicht zurückgeschickt werden.
Datenschutzhinweise als Merkblatt (PDF, 66 kB)
Anträge in Papierform erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt. Weitere Informationen zur Wohngeldreform erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums unter: