- Bürgergeld (sofern die Kosten der Unterkunft enthalten sind)
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Der Ausschluss des Wohngeldes besteht nicht, wenn Sie die Sozialleistung ausschließlich als Darlehen erhalten.
Beantragung von Wohngeld und sofortige Übermittlung an die Behörde ist in wenigen Schritten online möglich:
Wohngeld beantragen - Serviceportal Baden Württemberg (service-bw.de)
Sollten Sie den Antrag gerne als beschreibbare PDF ausgefüllt an uns übersenden wollen:
Antrag auf Mietzuschuss oder Bewohner von Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus (PDF, 4 MB)
Erforderliche Unterlagen zum Mietzuschuss (PDF, 105 kB)
Antrag auf Lastenzuschuss für Eigentümer von Wohnraum (PDF, 5.4 MB)
Erforderliche Unterlagen zum Lastenzuschuss (PDF, 106 kB)
Einzureichen unter: Wohngeld@kreis-calw.de Bitte reichen Sie keine Originale ein. Wir stellen auf die elektronische Akte um. Alle Originale werden digitalisiert und anschließend vernichtet. Diese können daher nicht zurückgeschickt werden.
Datenschutzhinweise als Merkblatt (PDF, 66 kB)
Anträge in Papierform erhalten Sie auch bei Ihrem zuständigen Bürgermeisteramt. Weitere Informationen zur Wohngeldreform erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums unter:
Unsere Telefonsprechzeiten unter 07051-160 222:
Montag bis Mittwoch: 09 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17 Uhr
Freitag: 09 bis 12 Uhr