Soziale Entschädigungen
Personen, die einen Gesundheitsschaden erlitten haben, für dessen Folgen die staatliche Gemeinschaft wegen eines besonderen Opfers oder aus sonstigen Gründen einstehen muss, haben einen Anspruch auf angemessene wirtschaftliche Versorgung.
Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören vor allem
- Kriegsopfer
- Wehrdienstopfer
- Zivildienstopfer
- Impfgeschädigte
- Opfer von Gewalttaten - Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Gewahrsamsopfer (SED-Unrechtsbereinigungsgesetz)
Anträge:
Kriegsopfer: (BVG)
Wehrdienstopfer: (SVG)
- Formular Beschädigtenversorgung nach dem III. Teil des SVG
- Formular Hinterbliebenenversorgung nach dem III. Teil des SVG
Zivildienstopfer: (ZDG)
Impfgeschädigte: (IfSG)
Opfer von Gewalttaten: (OEG)
- Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer nach dem Gesetz für Opfer von Gewalttaten (OEG)
- Formular Witwen-/Waisenversorgung nach dem OEG
- Formular Elternversorgung nach dem OEG
Gewahrsamsopfer (SED-Unrechtsbereinigungsgesetz):
- Formular Versorgung nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz
- Formular Versorgung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz