Hygienebelehrung
„Belehrungen“ nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelbereich
Wenn Sie im Lebensmittelgewerbe arbeiten möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung über eine "Hygienebelehrung“. Hinter dem Wort „Belehrung“ steckt ein Unterricht über das Verhalten im Umgang mit Lebensmitteln. Die Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag nicht älter als 3 Monate sein.
Ab sofort können Sie eine Online-Belehrung über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg durchführen.
Die Online-Belehrung dauert ca. 30 Minuten und kann jederzeit über das Serviceportal durchgeführt werden. Zur Erfolgskontrolle werden während der Präsentation Fragen eingeblendet, die korrekt beantwortet werden müssen. Danach können Sie Ihre Bescheinigung herunterladen und ausdrucken.
Hier gelangen Sie zur Hygienebelehrung über das Portal service-bw.