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Landratsamt Haus C Welle

Hygienebelehrung

„Belehrungen“ nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelbereich

Wenn Sie im Lebensmittelgewerbe arbeiten möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung über eine "Hygienebelehrung“. Hinter dem Wort „Belehrung“ steckt ein Unterricht über das Verhalten im Umgang mit Lebensmitteln. Die Bescheinigung darf am ersten Arbeitstag nicht älter als 3 Monate sein.

Ab sofort können Sie eine Online-Belehrung über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg durchführen.

Die Online-Belehrung dauert ca. 30 Minuten und kann jederzeit über das Serviceportal durchgeführt werden. Zur Erfolgskontrolle werden während der Präsentation Fragen eingeblendet, die korrekt beantwortet werden müssen. Danach können Sie Ihre Bescheinigung herunterladen und ausdrucken. 

Hier gelangen Sie zur Hygienebelehrung über das Portal service-bw.




 

Kontakt

Renate Kreis
Gesundheit und Versorgung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 942
Fax: 07051 160 949
E-Mail oder Kontaktformular
Klaus Wagner
Gesundheit und Versorgung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
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Telefon: 07051 160 907
Fax: 07051 160 949
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