Schwangerschafts- und Schwangerenkonfliktberatung
Sie sind schwanger und befinden sich in einer persönlichen, sozialen oder finanziellen Notlage.
Bei
persönlichen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft
- im Schwangerschaftskonflikt (mit Beratungsbescheinigung nach §219 StGB)
- nach einem Schwangerschaftsabbruch
- oder nach der Entscheidung für das Kind
sowie für
Informationen über die
- sozialen und finanziellen Hilfen
- rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit der Schwangerschaft
- Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
wenden Sie sich bitte an den Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald, die Caritas oder das DRK .