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Landratsamt Haus C Welle

Infektionsschutz/Hygiene

Informationen zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 DS-GVO Abteilung Gesundheit und Versorgung - Ermittlungen bei übertragbaren Erkrankungen

Unsere Aufgabe ist der Schutz der Allgemeinheit vor Infektionskrankheiten nach Infektionsschutzgesetz und Überwachung der Hygiene nach Med. Hygieneverordnung.

Dazu beobachten wir, ob es örtlich oder zeitlich zu einem gehäuften Auftreten von ansteckenden Erkrankungen kommt. Die meldepflichtigen Erkrankungen werden uns von Ärzten (Arztmeldebogen Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg) oder Laboren (Labor-Meldebogen Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg) gemeldet.
Zeigen die Meldungen Auffälligkeiten oder ergeben sich andere Hinweise so ermitteln wir, ob eine Gefahr für die Allgemeinheit zu befürchten ist. Wenn eine Ausbreitungsgefahr erkennbar ist sind wir verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen um die Gefahr abzuwehren.

Eine vorbeugende Impfung (Impfkalender Robert-Koch-Institut) ist bei vielen Erkrankungen möglich. Bei Fragen dazu beraten wir Sie gerne. 

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten unter:


Fax-Nummer für Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG): 07051/160-949

06.05.2015