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Landratsamt Haus C Welle

Badewasser (Hallen- und Freibäder)

Die Schwimmbäder werden von uns regelmäßig auf ihre Wasserqualität überprüft. Sollten diese nicht den Anforderungen entsprechen, ordnen wir die notwendigen Maßnahmen an, um hier eine Gesundheitsgefahr durch den Badebetrieb auszuschließen. Auf das Infektionsschutzgesetz wird hingewiesen.

Um den reibungslosen Betrieb eines Bades zu gewährleisten ist der Betreiber in der Pflicht, kontinuierliche Reinigungsmaßnahmen und hygienerelevante Untersuchungen über zugelassene Labore (siehe Dokument Untersuchungsstellen Trinkwasser Baden-Württemberg) durchzuführen. Dies ist vorgegeben in den Umweltbundesamt (UBA)-Richtlinien für den Badebetrieb sowie in der DIN 19643 1-4. (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.)

Kontakt

Claudia Riffel
Gesundheit und Versorgung
Hygienekontrolleurin
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 946
Fax: 07051 160 949
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