Namensänderungen
Im Tätigkeitsbereich Namensänderungen werden Anfragen und Anträge auf Änderung des Vor- und Familiennamens nach dem öffentlichen Recht auf Grundlage des Namensänderungsgesetzes bearbeitet.
Sofern Sie im Landkreis Calw Ihren Wohnsitz haben und deutscher Staatsangehöriger sind, können Sie Ihren Antrag direkt beim Landratsamt Calw einreichen. Für die Stadtgebiete Calw und Nagold erfolgt die Antragstellung bei den jeweiligen Stadtverwaltungen.
Die Namensänderung kann nur auf Antrag und bei Vorliegen eines besonders schwerwiegenden wichtigen persönlichen Grundes erfolgen.
Wir empfehlen Ihnen vor Antragstellung persönlich mit uns in Kontakt zu treten, wir beraten Sie gern in Sachen öffentlich-rechtliche/behördliche Namensänderung und können Ihnen auch ein Antragsformular unter Nennung der erforderlichen Unterlagen und Nachweise, zukommen lassen.
Für die Bearbeitung des Antrages fällt eine Gebühr im Rahmen von 50-1000 Euro an.
Wird einer Namensänderung zugestimmt, erhalten Sie eine Namensänderungsurkunde.
Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz