Personenstandswesen & Polizeirecht
Polizeirecht
Als Kreispolizeibehörde ist das Landratsamt Widerspruchsbehörde in Rechtsbehelfsverfahren für Verwaltungsakte der Ortspolizeibehörden.
Daneben werden auch örtliche Polizeiverordnungen aus dem Bereich allgemeines und besonderes Polizeirecht überprüft.
Soll zum Beispiel in der Nähe eines Friedhofes gebaut werden, beteiligen wir uns an dem Baugenehmigungsverfahren und überprüfen die Abstandsvorschriften. Bei Friedhofserweiterungen und bei Ruhewäldern erteilen wir Genehmigungen.
Die Überprüfung und Bearbeitung von Angelegenheiten nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz -PsychKG- wird wahrgenommen.
Außerdem sind Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz bei der Kreispolizeibehörde anzumelden.
Personenstandswesen
Der Tätigkeitsbereich des Personenstandswesen der Abteilung Ordnung und Recht umfasst die Prüfung und die Aufsicht über die Standesämter des Landkreises.