Heimaufsicht
Die Heimaufsicht im Landkreis Calw ist für die Überwachung der Heime für alte, pflegebedürftige, körperlich und geistig behinderte oder psychisch kranke volljährige Menschen zuständig.
Unsere Aufgabe ist es unter anderem, die Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Bewohner/innen zu überprüfen.
Die Heime müssen z.B. eine dem allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse entsprechende pflegerische, ärztliche und gesundheitliche Betreuung sichern und bei Menschen mit Behinderungen die Eingliederung fördern.
Menschen im Heim sollen ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen können.
Hierzu finden regelmäßige Begehungen zusammen mit einem Arzt oder einer Ärztin des öffentlichen Gesundheitsdienstes und einer Pflegefachkraft statt. Dabei werden die baulichen, personellen, hygienischen und weitere gesetzliche Anforderungen an die Heime überprüft. Die Begehungen erfolgen teils angemeldet, teils unangemeldet.
Auf die Beseitigung von Mängeln wirken wir durch Beratung und erforderlichenfalls mit ordnungsrechtlichen Anordnungen hin.
Gerne beraten wir auch Bewohner/innen und Angehörige in Fragen, die mit einem Heimaufenthalt im Zusammenhang stehen und sind Anlaufstelle für Beschwerden über Heime.
Wer den Betrieb einer Einrichtung aufnehmen möchte, hat dies spätestens drei Monate vorher dem Landratsamt Calw, Heimaufsicht, anzuzeigen.
Über die zu beachtenden Rechtsgrundlagen und die vorzulegenden Unterlagen informieren wir Sie gerne.