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Denkmalschutz

Wichtiges für Eigentümer von Denkmalgebäuden:
Bei baulichen Veränderungen von Baudenkmälern ist eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz oder eine Baugenehmigung erforderlich.

Steuerbescheinigungen
für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmalen (§§ 7 i, 10 f Abs. 1 EStG) werden von dem Landratsamt Calw als Untere Denkmalschutzbehörde ausgestellt.

Für die Beantragung verwenden Sie bitte die nachfolgenden Dokumente:

Das Land stellt Zuschüsse zur Verfügung, die der Eigentümer beantragen kann. Diese muss er jedoch rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen beantragen.

Kontakt

Lena Sehmsdorf
Bauordnung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 361
Fax: 07051 795 361
E-Mail oder Kontaktformular