Denkmalschutz
Wichtiges für Eigentümer von Denkmalgebäuden:
Bei baulichen Veränderungen von Baudenkmälern ist eine Genehmigung nach dem Denkmalschutzgesetz oder eine Baugenehmigung erforderlich.
Steuerbescheinigungen
für die Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Herstellungs- und Anschaffungskosten bei Baudenkmalen (§§ 7 i, 10 f Abs. 1 EStG) werden von dem Landratsamt Calw als Untere Denkmalschutzbehörde ausgestellt.
Für die Beantragung verwenden Sie bitte die nachfolgenden Dokumente:
Das Land stellt Zuschüsse zur Verfügung, die der Eigentümer beantragen kann. Diese muss er jedoch rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahmen beantragen.