Brennholz
Brennholz und Flächenlose werden nur an Personen abgegeben, die den Umgang mit der Motorsäge beherrschen. Als Nachweis dafür wird die erfolgreiche Teilnahme an einem 2-tägigen Motorsägenlehrgang verlangt.
Gewerbliche Käufer wenden sich bitte an das Holzverkaufs-Team.
Brennholz
Wenn Sie als privater Endverbraucher an Brennholz frei Waldstraße interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständigen Förster:innen. Wir haben nur Brennholz lang im Angebot, für ofenfertiges Scheitholz wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Baumarkt oder Brennholz-Vertrieb. Unsere Förster:innen beraten Sie gerne.
Flächenlosverkauf
- Alleinarbeit ist verboten.
- Erste-Hilfe-Material ist vor Ort mitzuführen. Rufnummer für den Notfall ist 112.
- Personen unter 18 Jahren ist die Arbeit mit der Motorsäge untersagt.
- Für die Aufarbeitung von Flächenlosen mit ausschließlich liegendem Holz und für die Aufarbeitung von Brennholz lang am Waldweg und schwächerem Holz in einfachen Verhältnissen ist ein qualifizierter Motorsägenlehrgang erforderlich.
- Der jeweilige Motorsägenlehrgang muss den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger entsprechen. Der entsprechende Nachweis ist bei der Arbeit im Wald mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Anstelle eines Motorsägenlehrgangs kann die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge auch durch den Nachweis einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen beruflichen Tätigkeit in der Holzernte erbracht werden.
- Bei der Arbeit mit der Motorsäge ist die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung (Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz, Handschuhe) zu tragen.
- Notwendige Absperrungen von Wegen sind mit dem/der zuständigen Revierleiter/in abzustimmen und mit geeigneten Warnschildern und rot-weißem Warnband zu versehen. Absperrungen sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeit wieder zu entfernen.