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Landratsamt Haus C Welle

Fallweise Betreuung

Die fallweise Betreuung kommt nach Abschluss einer PW1 – Privatwald-Vereinbarung zustande. In der Regel erfolgt die Zusendung der Vertragsunterlagen durch das Privatwald-Team nach einem Gespräch zwischen Waldbesitzendem und Förster. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren. Mit dem Abschluss sind keine Kosten verbunden. Diese fallen erst mit der konkreten Beauftragung durch den Waldbesitzenden für Maßnahmen wie beispielsweise Holzauszeichnen oder Holzaufnahme an. Hier finden Sie eine Liste der Tätigkeiten:

Betreuungskomponenten (PDF, 162 kB)

Mit dem Abschluss der Vereinbarung, besteht für Betriebe bis 50 ha gleichzeitig die Option auf Förderung durch das Land Baden-Württemberg. Dadurch zahlen Waldbesitzende für alle Betreuungsleistungen lediglich den landesweit einheitlichen Stundensatz (16,50 €/Std.) zuzüglich der Mehrwertsteuer, aus unseren tatsächlichen Gestehungskosten (71,91 €/Std.), also im Moment 30,16 € anstatt 85,57 €.

Die Differenz zwischen dem landeseinheitlichen Stundensatz und unseren tatsächlichen Gestehungskosten übernimmt für Sie das Land Baden-Württemberg. Die Förderung der Privatwaldbetreuung erfolgt in Baden-Württemberg als sogenannte „De-minimis-Förderung“.

Eine umfassende Erklärung zu den Maßnahmen und Fördermöglichkeiten finden Sie in diesem kurzen Erklärvideo:

https://www.youtube.com/watch?v=8XE4WnVBFCo

Das Privatwald-Team berät Sie gerne im Hinblick auf die Betreuungsangebote sowie die abzuschließende Vereinbarung.

Zusammen mit den PW1 Unterlagen erhält der Waldbesitzende auch eine Vollmacht zur Übernahme des Holzverkaufs. Diese Vollmacht hat ebenfalls eine Laufzeit von 5 Jahren und bietet dem Waldbesitzenden die Möglichkeit sein Holz über die Holzverkaufsstelle zu vermarkten. Erst wenn die Unterlagen vollständig vorliegen kann die Försterin bzw. der Förster für Sie tätig werden.