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Landratsamt Haus C Welle

Brennholz

Brennholz und Flächenlose werden nur an Personen abgegeben, die den Umgang mit der Motorsäge beherrschen. Als Nachweis dafür wird die erfolgreiche Teilnahme an einem 2-tägigen Motorsägenlehrgang verlangt.

Gewerbliche Käufer wenden sich bitte an das Holzverkaufs-Team.

Brennholz 

Wenn Sie als privater Endverbraucher an Brennholz frei Waldstraße interessiert sind, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständigen Förster:innen. Wir haben nur Brennholz lang im Angebot, für ofenfertiges Scheitholz wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Baumarkt oder Brennholz-Vertrieb. Unsere Förster:innen beraten Sie gerne.


Flächenlosverkauf

In den Forstrevieren ist die Anzahl der Flächenlose beschränkt. Diese werden entweder über Versteigerungen oder freihändig durch die Forstrevierleiter oder Forstrevierleiterinnen verkauft.
Die Arbeit mit der Motorsäge ist eine sehr gefährliche Arbeit. Beim Aufarbeiten von Brennholz und Flächenlosen beachten Sie deshalb bitte folgende Maßnahmen zu Ihrer eigenen Sicherheit:
Die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung sind einzuhalten. Insbesondere wird auf folgende Punkte hingewiesen:
  • Alleinarbeit ist verboten.
  • Erste-Hilfe-Material ist vor Ort mitzuführen. Rufnummer für den Notfall ist 112.
  • Personen unter 18 Jahren ist die Arbeit mit der Motorsäge untersagt.
  • Für die Aufarbeitung von Flächenlosen mit ausschließlich liegendem Holz und für die Aufarbeitung von Brennholz lang am Waldweg und schwächerem Holz in einfachen Verhältnissen ist ein qualifizierter Motorsägenlehrgang erforderlich.
  • Der jeweilige Motorsägenlehrgang muss den Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger entsprechen. Der entsprechende Nachweis ist bei der Arbeit im Wald mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Anstelle eines Motorsägenlehrgangs kann die Sachkunde für den Umgang mit der Motorsäge auch durch den Nachweis einer Berufsausbildung und/oder mehrjährigen beruflichen Tätigkeit in der Holzernte erbracht werden.
  • Bei der Arbeit mit der Motorsäge ist die vorgeschriebene Sicherheitsausrüstung (Helm mit Gesichts- und Gehörschutz, Schnittschutzhose, Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz, Handschuhe) zu tragen.
  • Notwendige Absperrungen von Wegen sind mit dem/der zuständigen Revierleiter/in abzustimmen und mit geeigneten Warnschildern und rot-weißem Warnband zu versehen. Absperrungen sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeit wieder zu entfernen.

Dokumente