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EU-Förderverfahren - Gemeinsamer Antrag

Einhaltung und Abwicklung der Fördervoraussetzungen zum Gemeinsamen Antrag

Was wird gefördert?

Aufgrund der Produktionsbedingungen im Nordschwarzwald sind die landwirtschaftlichen Betriebe allein mit dem Erlös der von ihnen erzeugten Nahrungsmittel auf den internationalen Märkten in der Regel nicht wettbewerbsfähig. Die Produktionsbedingungen sind nicht optimal und es gelten strengere Auflagen als in vielen anderen Ländern. Daher können landwirtschaftliche Unternehmer Ausgleichsleistungen von EU, Bund, Land und Kommunen erhalten. Die Einhaltung der Fördervoraussetzungen wird jährlich kontrolliert, Verstöße führen zu erheblichen Prämienkürzungen bis hin zur völligen Streichung der Prämien.

Je nach Standortvoraussetzungen und einzelbetrieblicher Situation kommen verschiedene Förderprogramme wie z. B. die Direktzahlungen, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AZL), Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl (FAKT) oder die Landschaftspflegerichtlinie in Betracht. Um eine einfachere Abwicklung zu ermöglichen, kann die Förderung nach diesen Programmen im sogenannten "Gemeinsamen Antrag" beantragt werden.

Grünlandumwandlung

Für die Umwandlung von Dauergrünland ist zwingend ein Antrag auf Genehmigung erforderlich. Es wird unterschieden zwischen altem Grünland (bereits am 31.12.2014 bestanden) und neuem Grünland (ab 01.01.2015 entstanden).

Erhalt Ackerstatus bei langjährigem Ackerfutter

Pflugregelung, Anzeige 2024, Stand 14.08.2024

 

 

Kontakt

Olaf Höger-Martin
Landwirtschaft und Naturschutz
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 972
Fax: 07051 795 972
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