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Artenschutz

Informationen zum Wolf erhalten Sie hier.

Das wichtigste Ziel des Artenschutzes ist die Erhaltung der Artenvielfalt. Dies setzt voraus, dass lebensfähige Populationen in geeigneten Lebensräumen ohne negative Beeinflussung durch den Menschen existieren können. Zum Artenschutz kann jeder einzelne beitragen:

Beginnen wir im eigenen Garten:

Auf Pflanzenschutzmittel auch im eigenen Garten verzichten
Einheimische Stauden und Gehölze planzen
Den Rasen in eine bunte Blumenwiese umwandeln

Wildwachsender Pflanzen (z. B. Silberdistel, Trollblume, Orchideen) an ihrem Standort belassen.

Das ganzjährige Abbrennverbot der Vegetation sowie das Rodungsverbot für Bäume und Hecken in der Zeit vom 01. März bis 30. September beachten.

In Wald und Flur rücksichtsvoll mit der Natur umgehen.

Für Mitbringsel aus dem Auslandsurlaub gilt: Finger weg vom Leopardenfell und Tigerkralle, von Elfenbein, Kakteen und bunten Orchideen. Ebenso tabu sind lebende und ausgestopfte Vögel, Schildpatt, präparierte Schmetterlinge, Kroko- oder Schlangenledertaschen.

Beim Kauf in Zoohandlungen und zu Hause auf Wildfänge verzichten, da z. B. für einen überlebenden Vogel viele andere beim Transport sterben müssen.

Während früher das natürliche Aussterben und Verschwinden von Arten sich über lange Zeiträume hinzog, hat sich dieser Ablauf vor allem seit dem letzten Jahrhundert enorm beschleunigt. Wussten Sie, dass weltweit jedes Jahr mehr als 26.000 Tier- und Pflanzenarten aussterben? Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat eine umfassende alphabetische Zusammenstellung der heimischen und der nicht heimischen geschützten Tier- und Pflanzenarten erstellt.

Online-Portal zum „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“

Am 5. Februar 2024 ist das Online-Portal zum „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ (MelBA-online) in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz an den Start gegangen.Das Portal erfasst die Haltung und den Verkauf von geschützten Arten.

Wer eine geschützte Art wie etwa ein Chamäleon, eine Griechische Landschildkröte oder einen Graupapagei halten will, muss dies melden. Eine Genehmigung wird benötigt für den Verkauf und Erwerb von geschützten Tier- und Pflanzenarten oder Bestandteilen dieser, wie Hölzer, Felle oder Korallen.

Kostenlos und ohne Softwareinstallation können sich Bürgerinnen und Bürger nun registrieren und melden, welche und wie viele Exemplare der geschützten Art sie halten. Diese Meldungen sind wie bisher verpflichtend.

Dies kann nun über MelBA-online erfolgen.

Zugang zu MelBA-online für Baden-Württemberg



Kontakt

Kati Sevke-Masur
Landwirtschaft und Naturschutz
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
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Telefon: 07051 160 848
Fax: 07051 795 848
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