Förderangebote des Naturschutzes
Landschaftserhaltungsrichtlinie
Die Erhaltung und Pflege der heimischen Landschaft hat im Landkreis Calw hat einen besonders hohen Stellenwert. Seit über 20 Jahren unterstützt der Landkreis Calw die Erhaltung und Pflege der heimischen Landschaft. Der Landkreis Calw gewährt aufgrund der vom Kreistag beschlossenen Landschaftserhaltungsrichtlinie (LER) landwirtschaftlichen Betrieben ein Landschafts- und Weidegeld für die Haltung von Rinder, Schafen und anderen Raufutterverwertern. Das Gesamtfördervolumen liegt bei ca. 130.000 Euro.
Landschaftserhaltungsrichtlinie
Landschaftspflegerichtlinie
Das Land gewährt für Maßnahmen der Biotop- und Landschaftspflege, der Biotopgestaltung und des Artenschutzes Zuwendungen. Die Zuwendungen dienen der Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen der Tier- und Pflanzenwelt unter besonderer Berücksichtigung gefährdeter oder vom Aussterben bedrohter Arten, sowie der Sicherung der Landschaft in ihrer Vielfalt und ihrem Erholungswert. Die Untere Naturschutzbehörde stellt aufgrund der beantragten Maßnahmen jährlich ein Landschaftspflege-Programm auf. Antragsformulare sind bei der Abteilung Landwirtschaft und Naturschutz erhältlich. Zuwendungen können kommunale Träger, Verbände, Vereine, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie private Grundstückseigentümer oder –besitzer erhalten.