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FAQ AwSV

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen zum Thema Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die Informationen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 

Was ist die AwSV? 

Die „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“. 

Sie dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen Ihrer Eigenschaften durch Freisetzungen von wassergefährdenden Stoffen aus Anlagen zum Umgang mit diesen Stoffen.

Fällt meine Anlage in den Anwendungsbereich der AwSV?

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Wie bestimme ich die Wassergefährdungsklasse?

Die Wassergefährdungsklasse (WGK) finden Sie in der Regel auf dem Sicherheitsdatenblatt Ihres Stoffes oder Gemisches.

Alternativ können Sie für Stoffe auf der Informationsseite des Umweltbundesamtes unter dem Reiter „Suche“ die Wassergefährdungsklasse ausgeben lassen. 

Link zur Datenbank des Umweltbundesamtes: https://webrigoletto.uba.de/Rigoletto/

Wie bestimme ich die Gefährdungsstufe der Anlage?

Nutzen Sie hierfür die Erläuterungen und die Tabelle in § 39 AwSV. Diese können Sie beispielsweise hier einsehen: https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/__39.html

Sie benötigen dafür die Informationen über die Stoffmengen und Wassergefährdungsklasse der wassergefährdenden Stoffe mit denen Sie umgehen. 

Ist meine Anlage nach AwSV prüfpflichtig?

Wenn Ihnen die Gefährdungsstufe Ihrer Anlage vorliegt oder es sich um eine Anlage mit festen wassergefährdenden Stoffen handelt, dann können Sie aus den nachfolgenden Tabellen ihre Prüfpflichten entnehmen.

Sollte Ihnen die Gefährdungsstufe (A, B, C oder D) nicht bekannt sein, lesen Sie sich bitte die Antwort zur Frage „Wie bestimme ich die Wassergefährdungsstufe der Anlage?“ in diesen FAQ durch. 

Link zur Tabelle für Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen außerhalb von Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten: https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/anlage_5.html

Link zur Tabelle für Prüfzeitpunkte und -intervalle für Anlagen in Schutzgebieten und festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten: https://www.gesetze-im-internet.de/awsv/anlage_6.html

Liegt meine Anlage in einem Schutzgebiet oder Überschwemmungsgebiet?

Dies können Sie über das Informationsportal UDO der LUBW prüfen.

Klicken Sie für die Abfrage auf den untenstehenden Link und wählen Sie den Reiter „Grundwasser und Wasserschutzgebiete“ für die Abfrage der Wasserschutz- und Quellschutzgebiete. Für die Abfrage der Überschwemmungsgebiete wählen Sie den Reiter „Hochwasser“.

Informationsportal UDO der LUBW : https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/

Alternativ geben wir Ihnen auch gerne telefonisch Auskunft. 

Im Prüfbericht meiner Anlage stehen Mängel, bis wann muss ich diese beheben?

Werden bei Prüfungen durch einen Sachverständigen geringfügige Mängel festgestellt, hat der Betreiber diese Mängel innerhalb von sechs Monaten und, soweit nach § 45 AwSV erforderlich, durch einen Fachbetrieb nach § 62 AwSV zu beseitigen.

Erhebliche und gefährliche Mängel sind dagegen unverzüglich zu beseitigen.

Weitergehende Informationen hierzu finden Sie in § 48 AwSV.

Ihre Frage fehlt?

Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner gerne zur Verfügung.