Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Viele der in Betrieben eingesetzten Stoffe und Chemikalien sind wassergefährdend. Aus undichten Anlagen oder bei Unfällen können sie über den Boden ins Grundwasser gelangen und damit unsere Trinkwasservorräte verunreinigen oder beim Auslaufen in ein Gewässer dieses direkt schädigen.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen so errichtet und betrieben werden, dass eine Gewässerverunreinigung nicht zu befürchten ist. Es werden deshalb gesetzliche Anforderungen an die Konstruktion der Anlagen und ihre Qualität, sowie an Schutzmaßnahmen wie Auffangwannen, Doppelwandigkeit, Überfüllsicherungen, Wartung und Überwachung (Eigenkontrolle, Fremdüberwachung) gestellt.
Die wasserrechtlichen Vorschriften beziehen sich auch auf die Heizölbehälter in privaten Haushalten.
Das Landratsamt
- berät Privatpersonen, Industrie und Gewerbe im Vorfeld von Anlagenplanungen
- überprüft und berät im Hinblick auf die Anlagensicherheit
- beurteilt im Zuge von Genehmigungsverfahren gewerblicher Bauvorhaben die vom Betrieb geplanten Maßnahmen und schlägt notwendige Verbesserungen vor
- unterstützt Alarm- und Warndienste und leistet fachtechnische Mitarbeit im Bereich der Gefahrenabwehr bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen.
Wer eine prüfpflichtige Anlage errichten, wesentlich ändern oder an dieser Anlage Maßnahmen ergreifen will, die zu einer Änderung der Gefährdungsstufe nach §39 Abs. 1 AwSV führen, muss dies der zuständigen Behörde mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich anzeigen.
Anzeigeformulare für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen:
- Anzeigeformular BW B (Angaben zum Betreiber, immer auszufüllen)
- Anzeigeformular BW H (Anlage für Heizöllagerung)
- Anzeigeformular BW J (Anlage für Jauche, Gülle oder Silagesickersäfte)
- Anzeigeformular BW A (für alle anderen Anlagen)
- Anzeigeformular BW W (Anzeige eines Betreiberwechsels)
Erläuterungen zu den Anzeigeformularen finden Sie hier.
Aktuelle Informationen für Betreiber einer Ölheizung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.