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Landratsamt Haus C Welle

Bodenschutz und Altlasten

In früheren Jahren hatte die Umweltgesetzgebung nicht das Gewicht wie heute. Insofern ging man nicht so sorgfältig mit umweltgefährdenden Stoffen um. Abfälle wurden in früheren Jahrzehnten im Allgemeinen auf den Gemeindekippen entsorgt. Die Folge ist, dass auf ehemaligen Gewerbestandorten und alten Müllkippen die Nutzung beeinträchtigt werden kann. Auch Grundwasserverunreinigungen können festgestellt werden.

Die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz erhebt die Altstandorte und Altablagerungen, bewertet das Gefährdungspotential und veranlasst ggf. weitere erforderliche Erkundungs- und Sanierungsmaßnahmen.

Kommunen und Bauherren können sich informieren, ob bei bestimmten Grundstücken besondere Maßnahmen wegen vorhandener oder vermuteter Altlasten zu ergreifen sind.

Bodenschutz

Die Aufgabe der Unteren Bodenschutz- und Altlastenbehörde beim Landratsamt erstreckt sich vorwiegend auf den vorsorgenden Bodenschutz im Planungs- und Gestattungsverfahren. Unsere Böden haben eine Entwicklungsgeschichte von mehreren tausend Jahren hinter sich und können innerhalb weniger Minuten z.B. durch Verdichtung, Abtrag oder Versiegelung ihre Funktion im Naturhaushalt verlieren. Um nicht irgendwann in einer Betonwüste zu leben, muss Boden – als Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen, als Erholungsraum, als Standort für Nahrungsmittel, u.v.m. – erhalten werden. Im Zuge von Baumaßnahmen ist deshalb auf einen schonenden Umgang mit Grund und Boden zu achten.

Das Landratsamt gibt z.B. fachtechnische Stellungnahmen zu Auffüllungen, im Bebauungsplanverfahren und bei Einzelbauvorhaben ab.

Für Bauherren und Bauinteressierte liefert die Broschüre „Bau“ des Landratsamtes hilfreiche Informationen rund um das Thema Bauen.

Altlasten

Am 1. März 1999 ist das „Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG)“ in Kraft getreten.

Zweck des Bundes-Bodenschutzgesetzes ist es, „nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.“

Altlasten sind z.B. alte Industrieflächen (Altstandorte) und ehemalige Müllkippen (Altablagerungen), die durch Schadstoffe im Untergrund eine Gefahr für den Mensch oder die Umwelt (v.a. das Grundwasser) darstellen. Besonders vor einem Grundstückskauf sollte man sich über mögliche schädliche Bodenveränderungen informieren, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Das Landratsamt, bei dem die Untere Bodenschutz- und Altlastenbehörde angesiedelt ist, erteilt hierzu Auskunft und berät Privatpersonen sowie Städte und Gemeinden ggf. zu Maßnahmen. Im Rahmen der Amtsermittlung lässt das Landratsamt Flächen mit einem Anfangsverdacht untersuchen. Bestätigt sich der Verdacht, hat der Verursacher (Handlungsstörer) oder Grundstückseigentümer (Zustandsstörer) einer Altlast eine Detailuntersuchung – und falls erforderlich – eine Sanierung zu veranlassen.

Heute und zukünftig geht es bei der Altlastenbearbeitung darum, die unbewältigten Hinterlassenschaften unserer industriellen Entwicklung und der früher ungeordneten Abfallbeseitigung rechtzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Aber: altlastverdächtige Flächen sind nicht automatisch Altlasten! Und ist der Altlastenverdacht erst einmal ausgeräumt oder eine Sanierung erfolgt, kann ein Grundstück gefahrlos (neu) genutzt werden und bietet alle Entwicklungsmöglichkeiten. Durch die Reaktivierung von Brachflächen – sog. Flächenrecycling – wird aktiver Umweltschutz betrieben, da wertvolle Flächen auf der grünen Wiese geschont werden und die nachhaltige städtebauliche Entwicklung unterstützt wird.

Weitere Informationen erhalten Sie in den beiliegenden PDF-Dokumenten.

Dokumente