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Landratsamt Haus C Welle

Tod eines Heimtieres

Was ist zu tun, wenn das Heimtier gestorben ist?

Wenn Tiere beim Tierarzt eingeschläfert werden, kann der Tierarzt sich gegen eine Gebühr um das Weitere kümmern.

Wer sein Heimtier im Garten begraben möchte, muss Folgendes berücksichtigen:

Einzelne Tierkörper dürfen begraben werden, jedoch nur 

  • auf eigenem Grundstück
  • außerhalb von Wasserschutzgebieten
  • nicht in unmittelbarer Nähe von öffentlichen Wegen und Plätzen
  • unter einer Erdschicht von mindestens 50 cm

Außerdem ist ein Begraben möglich auf zugelassenen Tierfriedhöfen. Weiterhin können Tiere an zugelassene Tierkrematorien abgegeben werden.

Sollte dies alles nicht möglich oder nicht gewünscht sein, müssen die Tierkörper  über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgt werden. Die Tierkörperbeseitigungsanstalt Horb ist über folgende Telefonnummer zu erreichen: 07451 4307.