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Landratsamt Haus C Welle

Spielhallen

Zuständigkeit

Für die Erteilung von Spielhallenerlaubnissen ist das Landratsamt Calw, Abteilung Verbraucherschutz und Veterinärdienst zuständig.
Ausgenommen hiervon sind Spielhallen, welche sich in den Gemeinden bzw. Städten Altensteig, Ebhausen, Egenhausen, Rohrdorf, Bad Wildbad mit Enzklösterle und den Großen Kreisstädten Calw und Nagold mit Haiterbach befinden.

Unterlagen und Gebühren

Unterlagen:

  • Antrag
  • Kopie des Personalausweises bzw. Pass
  • Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde, Belegart OG = Versand direkt an Behörde)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde, Belegart 9 = Versand direkt an Behörde)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Bescheinigung in Steuersachen von der Wohnsitzgemeinde
  • Negativbescheinigung vom Insolvenzgericht
  • Auszug aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht
  • baurechtliche Erlaubnis

bei juristischen Personen:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • sowie alle oben aufgeführten Unterlagen für jeden Geschäftsführer

Gebühren:
Die Gebühr für die Erlaubnis wird einer Rahmengebühr von 200,00 Euro bis 4.000,00 Euro zugrunde gelegt.

Gesetzliche Grundlage und Hinweis

Gesetzliche Grundlage:
§§ 40 bis 46 Landesglücksspielgesetz (LGlüG) und § 33i Gewerbeordnung

Hinweis
:
Wenn Sie eine Spielhalle betreiben möchten, welche ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit und/oder Veranstaltung anderer Spiele mit Geldgewinn und/oder Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit, dann benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 33 i der Gewerbeordnung.
Sie sollten wissen, dass die Erlaubnis im Einzelfall mit Auflagen versehen werden kann. Dabei richtet sich die zulässige Anzahl der Spielgeräte nach der Größe der Spielhalle. Zusätzlich werden zum Betrieb der Spielhalle, die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten und eine Geeignetheitsbestätigung benötigt.
Da die Spielhallenerlaubnis an eine bestimmte Person, an bestimmte Räume sowie an eine bestimmte Betriebsart gebunden ist, muss bei einem Inhaberwechsel der neue Inhaber eine neue Erlaubnis beantragen.

Das Landesnichtraucherschutzgesetz betrifft auch die Spielhallen in denen Speisen und/oder Getränke direkt abgegeben werden.

Kontakt

Selina Krämer
Personal und Organisation
Organisation
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160 651
Fax: 07051 795 651
E-Mail oder Kontaktformular