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Feuerwehrförderung

Das Land Baden-Württemberg gewährt Förderungen für das Feuerwehrwesen auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Z-Feu). Ein Rechtsanspruch ergibt sich für den Antragsteller hieraus jedoch nicht.

Welche Voraussetzungen und Fristen/Termine für die Antragstellung gelten, entnehmen Sie bitte der zum 01.01.2018 neu gefassten VwV-Z-Feu.

Die Vordrucke können auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule unter
https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/vwv/Seiten/vwvzfeu.aspx
ausgefüllt und ausgedruckt werden.