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Liegenschaftsvermessung

 

Sie möchten Ihr Grundstück bebauen? Oder Sie benötigen aus anderen Gründen eine genaue Feststellung der Grundstücksgrenzen? Dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen.

Sollen Grundstücke, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind, geschaffen werden, so sind Liegenschaftsvermessungen unerlässlich. Unter dem Begriff Liegenschaftsvermessungen werden neben den Vermessungen zur Bildung von Flurstücken (Zerlegungen) und Gebäudeaufnahmen (Katastervermessungen) auch Grenzfeststellungen zusammengefasst.

Grenzfeststellungen können notwendig werden, wenn Grenzzeichen fehlen und dadurch der genaue Grenzverlauf in der Örtlichkeit unklar ist. Mit Hilfe der Informationen und Daten des Liegenschaftskatasters ist es jederzeit möglich, vorhandene Grenzzeichen auf ihre Lagerichtigkeit zu überprüfen und fehlende Grenzpunkte mit unmittelbarer Rechtswirkung gegenüber den Angrenzern wiederherzustellen.

Unter der Bezeichnung „Zerlegung von Flurstücken“ werden alle Liegenschaftsvermessungen zusammengefasst, die zur Bildung neuer Flurstücke führen. Flurstückszerlegungen sind insbesondere erforderlich, wenn Teilflächen eines Flurstücks veräußert werden. Derzeit sind Zerlegungen für private Auftraggeber und Gemeinden von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren zu erledigen. Weiterer Link mit Kartenübersicht "Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure in Baden-Württemberg" mit Stand vom 13.06.2023.

Dagegen ist die Vermessung zur Bereitstellung von Flurstücken (Bauplätzen) durch eine Baulandumlegung nach dem Baugesetzbuch und die Neuregelung der Eigentumsverhältnisse nach Ausbaumaßnahmen an Straßen, Schienenwegen und Gewässern unbeschränkt möglich.

Die Ergebnisse der Liegenschaftsvermessung werden in das Liegenschaftskataster übernommen und dem zuständigen Grundbuchamt mitgeteilt. Der Notar kann die entsprechenden Eintragungen im Grundbuch vornehmen.

Die Abteilung Vermessung des Landratsamts Calw ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Grenzangelegenheiten.

Kontakt

Theodor Vogt
Vermessung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-893
Fax: 07051 795-893
E-Mail oder Kontaktformular
Michael Keppler
Vermessung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-891
Fax: 07051 795-891
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