Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann Einsicht in das Liegenschaftskataster nehmen und Auszüge aus den Datenbeständen erhalten.
Online-Antrag - Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
Sie erhalten folgende Auskünfte per Email oder auf Papier:
- Pläne in den Maßstäben 1:100 bis 1: 5000
- Grenzmaße
- Digitale Daten aus ALKIS im Datenformat NAS oder DXF
- Flurstücksnachweis, Flurstücks- und Eigentümernachweis oder Bestandsnachweis auf Papier
Die gewünschte Auskunft oder den Auszug aus dem Liegenschaftskataster können Sie telefonisch, per E-Mail oder gerne auch persönlich in unserem Servicecenter beantragen.
Welche Gebühren kommen für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster auf mich zu?
In graphischer Form (z.B. Liegenschaftskarte) |
1 DIN A4 oder DIN A3 1 DIN A2 bis DIN A0 |
20 € 40 € |
In alphanumerischer Form | Je Flurstücksnachweis oder Flurstücks- und Eigentümernachweis | 10 € |
Andere Auszüge (z.B. Fortführungsnachweis) | Je Seite (DIN A4) |
2 € Mindestgebühr: 15 € |
Digitale Datensätze | Abgabe in den Dateiformaten: NAS, DXF |
Mindestgebühr: 50 € (abhängig vom Inhalt der Information) |
Grundsteuerreform Baden-Württemberg
Mögliche Angaben zur Feststellungserklärung
- (Grundsteuer A) für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe
Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) (PDF, 78 kB)
sowie
- (Grundsteuer B) Grundvermögen
Grundvermögen (Grundsteuer B) (PDF, 70 kB)
erhalten Sie unter anderem bei Ihrer zuständigen Vermessungsabteilung.