Gebäudeaufnahmen
Warum wird eine Gebäudeaufnahme durchgeführt?
Liegenschaftskataster und Grundbuch liefern einen entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit am Grundeigentum.
Der Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster hat deshalb für den Eigentümer große Bedeutung.
Die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster erfasst das Gebäude nach der endgültigen Fertigstellung. Vermessungen, die zur Planung oder laufenden Bauüberwachung durchgeführt werden, können die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster nicht ersetzen.
Was wird bei einer Gebäudeaufnahme gemacht?
Benachrichtigung der Eigentümer des Grundstücks vor der Einmessung des Gebäudes. Vor dem Betreten des Grundstücks meldet sich das Vermessungspersonal an. Die Anwesenheit des Eigentümers bei den Vermessungsarbeiten ist nicht erforderlich. Das Vermessungspersonal ist berechtigt, das Grundstück zu betreten.
Einmessung des Gebäudes und Lage des Gebäudes innerhalb des Flurstücks.
Beschreibung des aufgenommenen Gebäudes in einem Fortführungsnachweis.
Darstellung des Gebäudes in den Karten und Büchern des Liegenschaftskatasters.
Wann wird eine Gebäudeaufnahme vorgenommen?
Die Aufnahme erfolgt nach Möglichkeit zeitnah nach der Errichtung des Gebäudes. Es ist in Einzelfällen nicht auszuschließen, dass die Aufnahme erst in einem größeren zeitlichen Abstand vorgenommen werden kann.
Gebühren (Stand: 01. Juni 2024):
Baukosten in Euro | Gebühr | |
bis 25.000 € | 261,80 € | |
über 25.000 € | bis 100.000 € | 523,60 € |
über 100.000 € | bis 400.000 € | 785,40 € |
über 400.000 € | bis 800.000 € | 1.309,00 € |
über 800.000 € | bis 2.000.000 € | 2.094,40 € |
Die Gebühr setzt sich aus der Gebühr für die Gebäudeaufnahme, der Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters und der Mehrwertsteuer zusammen.
Beispiel zur Gebührenberechnung
Gebühr für die Gebäudeaufnahme | 510,00 € |
Fortführung des Liegenschaftskatasters, 35% aus 510,00 € | 178,50 € |
19% Mwst. aus 510,00 € | 96,90 € |
Gesamtgebühr | 785,40 € |
Wer schuldet die Gebühr?
Aus dem Interesse an der Sicherung des Eigentums an Grundstück und Gebäuden und der Vollständigkeit und der Richtigkeit des Liegenschaftskatasters ergibt sich die Gebührenpflicht der Eigentümer.
Weitere Informationen zur Gebäudeaufnahme können Sie beiliegendem Flyer entnehmen.