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Landratsamt Haus C Welle

Gebäudeaufnahmen

Mit Fertigstellung des Bauobjektes muss von diesem eine Aufnahme (Einmessung) erstellt werden.

Warum wird eine Gebäudeaufnahme durchgeführt?

Liegenschaftskataster und Grundbuch bilden zusammen den einzigen vollständigen Nachweis über die Grundstücke, deren Lage und Größe und über die Lage der Gebäude auf den Grundstücken.

Liegenschaftskataster und Grundbuch liefern einen entscheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit am Grundeigentum.
Der Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster hat deshalb für den Eigentümer große Bedeutung.
Die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster erfasst das Gebäude nach der endgültigen Fertigstellung. Vermessungen, die zur Planung oder laufenden Bauüberwachung durchgeführt werden, können die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster nicht ersetzen.

Was wird bei einer Gebäudeaufnahme gemacht?

Benachrichtigung der Eigentümer des Grundstücks vor der Einmessung des Gebäudes. Vor dem Betreten des Grundstücks meldet sich das Vermessungspersonal an. Die Anwesenheit des Eigentümers bei den Vermessungsarbeiten ist nicht erforderlich. Das Vermessungspersonal ist berechtigt, das Grundstück zu betreten.
Einmessung des Gebäudes und Lage des Gebäudes innerhalb des Flurstücks.
Beschreibung des aufgenommenen Gebäudes in einem Fortführungsnachweis.
Darstellung des Gebäudes in den Karten und Büchern des Liegenschaftskatasters.

Wann wird eine Gebäudeaufnahme vorgenommen?

Die Aufnahme erfolgt nach Möglichkeit zeitnah nach der Errichtung des Gebäudes. Es ist in Einzelfällen nicht auszuschließen, dass die Aufnahme erst in einem größeren zeitlichen Abstand vorgenommen werden kann.

Gebühren (Stand: 01. März 2019):

 

Baukosten in Euro   Gebühr
  bis      25.000 €    231,00 €
über   25.000 € bis    100.000 €    462,00 €
über 100.000 € bis    400.000 €    693,00 €
über 400.000 € bis    800.000 € 1.155,00 €
über 800.000 € bis 2.000.000 € 1.848,00 €

Die Gebühr setzt sich aus der Gebühr für die Gebäudeaufnahme, der Gebühr für die Fortführung des Liegenschaftskatasters und der Mehrwertsteuer zusammen.

Beispiel zur Gebührenberechnung

Neubau eines Wohnhauses mit Garage (Baukosten insgesamt 350.000 €)

 

Gebühr für die Gebäudeaufnahme  450,00 €
Fortführung des Liegenschaftskatasters, 35% aus 450,00 €  157,50 €
19% Mwst. aus 450,00 €    85,50 €
   
Gesamtgebühr 693,00 €

Wer schuldet die Gebühr?

Aus dem Interesse an der Sicherung des Eigentums an Grundstück und Gebäuden und der Vollständigkeit und der Richtigkeit des Liegenschaftskatasters ergibt sich die Gebührenpflicht der Eigentümer.

Weitere Informationen zur Gebäudeaufnahme können Sie beiliegendem Flyer entnehmen.

Kontakt

Theodor Vogt
Vermessung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-893
Fax: 07051 795-893
E-Mail oder Kontaktformular
Michael Keppler
Vermessung
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 07051 160-891
Fax: 07051 795-891
E-Mail oder Kontaktformular

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