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Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderung

Warum gibt es den Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Landkreis Calw?

Das Landes-Behinderten-Gleichstellungsgesetz (L-BGG) sieht für jeden Landkreis einen Kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung vor. Der Landkreis Calw konnte deshalb diese Stelle einrichten und so für Menschen mit Behinderung ein konkretes und alltagsnahes Angebot schaffen. 

Für wen ist der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen Ansprechpartner?

Für Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Freunde, Arbeitgeber

Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung freut sich über Ihre Kontaktaufnahme bei Fragen

zur Beantragung von Leistungen,

zur Zuständigkeit von Behörden,

zu Ansprechpartnern rund um die Themen Wohnen, Freizeit, Mobilität und Arbeit.

Für die Städte und Gemeinden, die Landkreisverwaltung und ihre politischen Gremien: 

Bei Vorhaben der Gemeinden und des Landkreises, die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, ist eine frühzeitige Beteiligung des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung vorgesehen. Über die entsprechende Stellungnahme informieren die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister den Gemeinderat sowie der Landrat den Kreistag.  

Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung berät und unterstützt gern bei Fragen zur

- räumlichen Barrierefreiheit:  

  • Neu- oder Umbau von öffentlichen Einrichtungen und Plätzen,
  • Bordsteinabsenkungen,
  • ÖPNV

- Barrierefreiheit in den Köpfen:

  • Bewusstseinsbildung bei Bürgern und Mitarbeitern der Kommune,
  • Veranstaltungen von und für Menschen mit und ohne Behinderungen

- Barrierefreiheit von Informationen:

  • Internetauftritt (Vorlesefunktion, Leichte Sprache, Übersichtlichkeit, usw.),
  • Flyer und Broschüren

- Bestandserhebung und Bündelung vorhandener Angebote sowie Erweiterung und Verbesserung der Angebote

Der Behindertenbeauftragte ist unparteiischer Vermittler 

Der kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen ist auch als Ombudsmann tätig. An den Ombudsmann kann man sich wenden, wenn man Streit mit jemandem hat.  Er hört sich beide Seiten an und versucht, Lösungen zu finden und zu vermitteln.

Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?

Menschen mit Beeinträchtigung soll es gut gehen. Darum haben viele Länder eine Vereinbarung gemacht: die UN-Behinderten-Rechts-Konvention.

Jedes Land muss dafür sorgen, dass Menschen mit Beeinträchtigung ihre Rechte bekommen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) unterschrieben. Damit sollen für alle Menschen gleiche Bedingungen geschaffen werden

  • bei allen öffentlichen Diensten, Behörden und Einrichtungen,
  • beim Wohnen,
  • im Verkehr,
  • beim Zugang zu Informationen,
  • im kulturellen Leben, bei Erholung, Freizeit und Sport

Menschen mit Behinderungen sollen in der Gemeinde gut leben können. Sie sollen die Möglichkeit haben, alles im Ort so nutzen zu können wie Menschen ohne Behinderung. Dafür müssen viele Hindernisse abgebaut werden. Die ganze Gesellschaft muss dabei helfen.

Was bedeutet Inklusion?

„Inklusion“ kommt aus der lateinischen Sprache. Das Wort bedeutet „Einschließung“. Alle Menschen sind eine Gemeinschaft, niemand soll ausgeschlossen werden. Die Gesellschaft soll sich an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen anpassen und nicht andersherum. Wenn das gelingt, kann jeder Mensch überall dabei sein – Im Kindergarten, in der Schule, bei der Arbeit, im Wohnviertel, in der Freizeit. Verschiedenheit ist normal.   

Kontakt

Martin Weiser
Dezernat 4 Jugend, Soziales und Integration
Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Anfahrt
Telefon: 0152 25621323
Fax: 07051 795 447
E-Mail oder Kontaktformular