Kontaktdaten der Ausländerbehörde für Asylbewerber/Flüchtlinge
Bei Asylbewerbern/Flüchtlingen erstreckt sich unsere Zuständigkeit u.a. auf die
- Ausstellung von Aufenthaltsgestattungen an Personen, denen der Aufenthalt zur Durchführung des Asylverfahrens gestattet wird
- Ausstellung von Duldungen an Personen, deren Aufenthalt nach erfolglos abgeschlossenem Asylverfahren bis zum Vollzug ihrer Ausreisepflicht geduldet wird
- Erteilung von räumlichen Beschränkungen (z.B. Wohnsitzauflage)
- Erteilung von Arbeitserlaubnissen
Ihre Ansprechpartner in der Ausländerbehörde im Sachgebiet Asylrecht:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.
Örtlich sind wir für alle kreisangehörigen Gemeinden zuständig, die nicht zur Stadt Calw und der Stadt Nagold / Verwaltungsgemeinschaft Nagold (Ebhausen, Haiterbach, Rohrdorf) gehören.
Wir bitten um Beachtung, dass eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Anfangsbuchstaben |
Kontaktperson |
Telefonnummer |
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A - J |
Herr Lude |
07051 160-832 | |
K - Z | Frau Bayam | 07051 160-830 | Oezge.Bayam@kreis-calw.de |