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Landratsamt Haus C Welle

Unterbringung im Landkreis

Das Landratsamt Calw betreibt im Landkreis mehrere Gemeinschaftsunterkünfte, in denen Geflüchtete für die Zeit des Asylverfahrens Zuflucht finden. In den Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises leben derzeit rund 1000 Personen.

Durch eine sozial verträgliche Belegung der Gemeinschaftsunterkünfte, Einbindung der Bewohner durch gemeinnützige Arbeit und intensive Betreuung vor Ort schaffen die Fachkräfte des Asylbewerbersozialdienstes die Voraussetzungen, ein freundliches und friedliches Zusammenleben der Geflüchteten, die aus unterschiedlichsten Ländern kommen, weitgehend zu ermöglichen.

Die Fachkräfte des Asylbewerbersozialdienstes sind regelmäßig zu Sprechstunden in ihren Büros in den Gemeinschaftsunterkünften anwesend. Neben den Bewohnern der Gemeinschaftsunterkünfte können sich bei Bedarf auch Nachbarn, ehrenamtliche Helfer oder Interessierte an die Sozialarbeiter wenden. Der nächste Sprechtermin kann dem Aushang an der Tür der jeweiligen Büros entnommen werden.

Sobald der Asylantrag entschieden ist, längstens nach zwei Jahren, verlassen die Antragsteller die Gemeinschaftsunterkunft und werden entweder in den Kreisgemeinden in Anschlussunterkünften untergebracht oder sie können sich privat eine Wohnung suchen (abhängig von ausländerrechtlichen Regeln).

Die ehrenamtlich organisierten Arbeitskreise Asyl ergänzen mit ihrer tatkräftigen Unterstützung den Asylbewerbersozialdienst und unterstützen die Geflüchteten unabhängig von der Art der Unterbringung bei der Bewältigung des Alltags.