Qualifizierung - Rüstzeug der Kindertagespflege
Kindertagespflegepersonen benötigen eine Pflegeerlaubnis zur Ausübung dieser verantwortungsvollen Berufstätigkeit. Die Erlaubnis zur Kindertagespflege ist im §43 Sozialgesetzbuch VIII geregelt. So brauchen Kindertagespflegepersonen, wenn Sie außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten, mehr als 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt, länger als drei Monate betreuen wollen, eine Pflegeerlaubnis. Diese wird zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt.
Voraussetzung dafür ist u.a. ein Qualifizierungskurs über 300 Unterrichtseinheiten (UE) nach dem Qualifizierungshandbuch des Deutschen Jugendinstituts. Dabei ist bereits nach 50 UE der Erhalt einer Pflegeerlaubnis möglich und auch erwünscht, so dass der zweite Teil der Qualifizierung tätigkeitsbegleitend stattfindet.
Pädagogische Fachkräfte sind nach den ersten 50 Unterrichtseinheiten bereits fertig qualifiziert.
Das Prinzip der Kompetenzorientierung soll bei der Durchführung leitend sein. Die Kursteilnehmenden sollen lernen selbstreguliert zu arbeiten, ihr erworbenes Wissen in authentische Lernsituationen einzusetzen und somit nachhaltig ihre Handlungsfähigkeit zu stärken. Pädagogische Fachkräfte vermitteln Grundkenntnisse aus der Pädagogik, Entwicklungspsychologie, Kommunikation und über Selbstmanagement und rechtliche Rahmenbedingungen.
Umgesetzt wird das neue Baden-Württemberg Konzept, weiterhin in Kooperation mit dem Evangelischen Tageselternverein e.V., seit dem November 2021.
Die Kurse werden in der Regel in einer Kombination von Ganztags- und Abendveranstaltungen stattfinden und nach etwa eineinhalb Jahren mit einer Prüfung abgeschlossen. Die Qualifizierung ist kostenfrei, allerdings verknüpft mit der Bereitschaft zeitnah ein Betreuungsangebot in der Kindertagespflege zu stellen.
Im Anschluss an die Qualifizierung sind jährliche Fortbildungen über 20 Unterrichtseinheiten für alle Tagesmütter und Tagesväter verpflichtend. Die Fortbildungen sind für Tagespflegepersonen aus dem Landkreis kostenfrei.
Neben der Qualifizierung ist die Einreichung bestimmter Formalien sowie Hausbesuche Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis.
Ablauf am Beispiel der „Kindertagespflege im eigenen Haushalt“ von der Bewerbung bis zur Pflegeerlaubnis