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Ihr Verdienst in der Kindertagespflege

Als selbstständige  Kindertagespflegeperson können Sie ihr Finanzkonzept selbst gestalten - sofern sie das Landkreisfinanzierungsmodell des Landkreises Calw nicht in Anspruch nehmen.

Sie schließen mit den Eltern einen zivilrechtlichen Betreuungsvertrag, indem auch die finanziellen Vereinbarungen festgelegt werden.
Als qualifizierte Kindertagespflegeperson können Sie zudem von einer öffentlichen Förderung profitieren. Diese beträgt für Kinder unter drei Jahren 7,50 € und für Kinder ab 3 Jahren 7,00 € pro Betreuungsstunde. Die Kommunen und der Landkreis Calw fördern die Kindertagespflegepersonen mit dem „Landkreisfinanzierungsmodell“ zusätzlich.
Der Landkreis Calw - Abteilung Jugendhilfe - kann weiterhin die Beiträge zur Unfallversicherung und die hälftigen Aufwendungen zu Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erstatten. Weitere Informationen, Ansprechpartner sowie die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Seite unserer Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
Die Kindertagespflege ist eine moderne Dienstleistung, die nicht nur finanziell honoriert wird, sondern auch in der Gesellschaft Anerkennung erfährt.

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