Wirtschaftliche Jugendhilfe
Finanzielle Leistungen, Zuschüsse und Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) werden von den Mitarbeitern der Wirtschaftlichen Jugendhilfe (WJH) bearbeitet.
Zu unseren Aufgaben gehören:
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Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen für Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- finanzielle Umsetzung der Leistungen (Zahlung von Pflegegeld bei der Erziehung in Vollzeitpflege, die Übernahme von Kosten für Hilfen zur Erziehung)
- Festsetzung und Realisierung von Forderungen gegenüber kostenbeitragspflichtigen Eltern/jungen Menschen
- sonstigen kostenersatz- oder kostenerstattungspflichtigen bei dritten Stellen, wie Krankenkassen, Sozialhilfe usw.
- Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und der Tagespflege
Ihre Ansprechpartner:
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes.