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Sozialer Dienst

Der Soziale Dienst berät und unterstützt Eltern, Jugendliche und Kinder bei familiären Problemen. Er bietet Kindern und Jugendlichen Schutz bei Notsituationen in der Familie.

Gerne nehmen wir uns für Ihre Belange Zeit. Daher sind wir oft in Beratungsgesprächen oder Außenterminen und damit telefonisch nicht erreichbar.
Bitte kontaktieren Sie uns vordringlich per E-Mail.
Wir weisen außerdem darauf hin, dass wir keinerlei Rechtsberatung anbieten können.

Wir haben derzeit ein sehr hohes Arbeitsaufkommen. Kinderschutzangelegenheiten werden dabei vordringlich bearbeitet. Es kann demnach mehrere Wochen dauern, bis wir Ihnen einen Beratungstermin zu Trennung und Scheidung, Umgang oder auch erzieherischen Fragen anbieten können. Gerne können Sie sich in diesen Fragen auch an andere Beratungsstellen wenden. Der Diakonieverband Nördlicher Schwarzwald (www.diakonie-nordschwarzwald.de) bietet hier zum Beispiel ein umfangreiches Beratungsangebot.

Die Aufgaben des Sozialen Dienstes:

Hilfen zur Erziehung

Der Soziale Dienst unterstützt, berät und begleitet Familien bei Fragen und Unsicherheiten in der Erziehung. Er leistet Hilfe durch individuelle Beratung oder vermittelt Hilfen durch andere Dienste.

Die Hilfen können in der Familie wie auch außerhalb der Familie durchgeführt werden. Oberstes Ziel ist es, den Verbleib der Kinder und Jugendlichen bei den Eltern nach Möglichkeit zu sichern. Sollte das im Einzelfall nicht möglich sein, wird mit der gesamten Familie daran gearbeitet, dass das Kind möglichst bald wieder zurückkehren kann.

Bei der Durchführung der Hilfe wird mit dem Einverständnis der Eltern eng mit den Kindergärten, Schulen, Kinderärzten, Therapeuten etc. zusammengearbeitet.

Die Hilfen können von den Eltern freiwillig in Anspruch genommen werden. 

Beratung bei Trennung und Scheidung

Der Soziale Dienst berät Eltern bei Fragen zum Umgangs- und Sorgerecht. Der Soziale Dienst versucht gemeinsam mit den Eltern einvernehmliche Lösungen zu finden.

Sollte keine Einigung der Eltern möglich sein, kommt es zu einem familiengerichtlichen Verfahren. Der Soziale Dienst ist am Verfahren beteiligt und gibt bei Gericht eine Stellungnahme ab. 

Schutz des Kindeswohls

Der Soziale Dienst der Jugendhilfe hat die gesetzliche Aufgabe, das Wohl der Kinder zu gewährleisten. Ist das Wohl eines Kindes in der Familie gefährdet, ist der Soziale Dienst verpflichtet, gemeinsam mit den Eltern die Situation positiv zu verändern. Geeignete Hilfen durch den Sozialen Dienst sollen diese Entwicklung unterstützen. Die Eltern sind angehalten, diese Hilfen in Anspruch zu nehmen.

Ist das Kindeswohl durch körperliche, sexuelle oder psychische Gewalt akut gefährdet, muss der Soziale Dienst den Schutz des Kindes gewährleisten.

Weitere Informationen finden Sie unter Kinderschutz

Ihre Ansprechpartner

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Elternteils, bei dem sich das Kind hauptsächlich aufhält. Eine nach Ortschaften und Teilorten sortierte Übersicht über die zuständigen Ansprechpartner für den Landkreis Calw finden Sie hier.

Sollte die Familie oder das Kind/Minderjährige nicht im Landkreis Calw wohnen, wenden Sie sich bitte an das für den Wohnort zuständige Jugendamt.               

Hilfen für neuzugewanderte Familien und unbegleitete minderjährige Ausländer

Die oben genannten Aufgaben im Bereich der Hilfen zur Erziehung, der Beratung bei Trennung und Scheidung und des Kinderschutzes richten sich ebenfalls an neuzugewanderte Familien sowie unbegleitete minderjährige Ausländer.

Bei Fragen in diesem Bereich wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:


Frau Rockenbauch         Maresa.Rockenbauch@kreis-calw.de

Frau Baggendorf           Jacqueline.Baggendorf@kreis-calw.de

Frau Miller                      Anna.Miller@kreis-calw.de